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Thema: Ist-Versteuerung und Belege

  1. #1
    TP-Junior seppelon macht alles soweit korrekt
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    Ist-Versteuerung und Belege

    Moin moin...
    Seit zwei Monaten bin ich jetzt Gewerbetreibender mit Ist-Versteuerung und Umsatzsteuerplicht.

    Jetzt mal ne Frage an die alt Eingesessenen unter euch die schon lange Buchhaltung mit Ist-Versteuerung machen:
    Wenn ich eine Einnahme durch eine von mir ausgestellte Rechnung tätige die per Überweisung bezahlt wird, taucht dann in meiner Buchhaltung die Rechnungsnummer auf oder muss ich meinem Kontoauszug eine Belegnummer verpassen und den verwenden? Weil die Buchung sich ja auf die ensprechende Rechnung bezieht, das Geld fließt aber erst später (und wird somit auch erst später gebucht).

    Ich hoffe die Frage ist klar.

    Beste Grüße und danke für Eure Antworten
    Seppel

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Mein benutztes Programm (EasyCash) vergibt Buchungsnummern automatisch.
    Ich schreib mir auf die Rechnungen immer das Buchungsdatum des Zahlbetrages drauf und mit diesem Datum buch ich die Beträge ja auch.
    Da chronologisch sortiert wird hab ich dann im Bedarfsfall schneller was gefunden. Und durch verschiedene Kontoansichten werden die Buchungsnummern sowieso gemischt.
    Die entsprechenden Kontoauszüge werden hinter die Rechnungen geheftet. Die sind ja der Beleg für den tatsächlichen Geldfluss.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior seppelon macht alles soweit korrekt
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    Ich verwende auch EasyCT und bin bisher ähnlich verfahren.
    Allerdings verwende ich die vergabe von Belegnummern nur bei Eingangsrechnungen, meine Rechnungen die ich stelle haben alle fortlaufende Nummern.
    Bisher habe ich die Rechnungen für meine Zwecke nicht abgeheftet sondern am Ende der Woche einen Ausruck meines Rechnungsjournals gemacht wo das Zahldatum mit drauf steht. Da ich auf einem Bankauszug mehr als eine Überweisung habe sind diese auch einfach chronologisch abgeheftet worden, kann man schließlich einfach nachvollziehen - auf dem Rechnungsjournal steht ja der Buchungstag.
    Bei Bareinnahmen ist meine Rechnung auch gleichzeitig die Quittung, es steht "Bar erhalten" drauf - hier habe ich immer nur meine Rechnungsnummer und das Zahldatum vermerkt.


    Ist halt nur die Frage in wie weit das Steuerrechtlich einwandfrei ist.

  4. #4
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    Zitat Zitat von seppelon Beitrag anzeigen
    meine Rechnungen die ich stelle haben alle fortlaufende Nummern.
    Das haben meine natürlich auch. Aber trotzdem sind die nach Buchungsdatum sortiert.

    Ich hab alles in einem Ordner. Journale druck ich maximal für die Steuererklärung aus.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior seppelon macht alles soweit korrekt
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    Naja alles in einem Ordner trifft bei mir ja nicht zu.
    Alle Eingangsrechnungen habe ich im Ordner abgeheftet - mit vermerktem Buchungsdatum und ob Bar oder Bank.

    Alle meine Rechnungen werden nur als original für den Kunden gedruckt - ich habe, ausser den Wochenjournalen, kein Papier davon. Dafür kann ich eine entsprechende Datensicherheit gewähren.
    Wie gesagt, Zahldatum ist für jede Rechnung nachvollziehbar und ebenso ob es eine Bareinnahme gewesen ist oder ob sie auf dem Kontoauszug für den entsprechenden Tag zu sehen sein muss. Selbstverständlich kann man jede Rechnung im Nachhinein betrachten aber nicht mehr verändern.

    Jetzt ist ja eigentlich nurnoch die Frage (die ich mal einem Steuerberater stellen werde) ob das alles rechtlich OK ist.
    Vor allem Interessiert mich ob es reicht in der Buchhaltung die Rechnungsnummer erkennen zu können, welche dann wieder auf den eigentlichen Zahlbeleg (Kontoauszug) verweist.

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