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Thema: Neuland Selbständigkeit

  1. #1
    TP-Junior welpe macht alles soweit korrekt Avatar von welpe
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    hessen
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    Talking Neuland Selbständigkeit

    hallo
    ich bin froh das ich dieses forum gefunden habe.
    habe schon einiges wo anders gelesen, nur verstehen oder einen genaue antwort, habe ich leider nicht bekommen.

    ich habe mich selbständig gemacht und das gewerbe auch angemeldet als dienstleistung, alles rund um den hund.

    nun meine frage???

    wie führe ich das kassenbuch richtig, ich habe kein eigenes konto, bei uns läuft alles bar.
    konto kann ich erst eröffnen, wenn die privat insolvenz eröffnet ist.

    mir hat jemand gesagt, das ich alles aufführen soll, aber wirklich alles.

    danke jetzt schon für die hilfe.

  2. #2
    TP-Newbie talpa macht alles soweit korrekt
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    4
    hi welpe,

    nach zweimal text-weg / browser-crash nur telegramm-stil (sorry):

    "alles" heißt alle _betriebsbedingten ausgaben_ sortiert eintragen (z.B. OpenOffice-Calc-Tabelle) nach:
    - bürobedarf (papier, druckertinte, radiergummi, rohlinge zur datensicherung) / porto / telefon+internet (letzteres anteilig oder extra anschluss)
    - geringwertige wirtschaftsgüter (alles unter derzeit 410,- netto, was nicht in die anderen sparten gehört, also z.B. hundeleine, -körbchen, fressnapf)
    - teurere sachen (z.B. computer, drucker, auto) -> AfA -> siehe http://de.wikipedia.org
    - fremdleistungen (putzfirma, copyshop, webdesignerin oder so)
    - verbrauchsmaterial (putzmittel, hundefutter etc.)
    - fahrtkosten
    - betriebliche versicherungen (spezielle haftpflicht etc.)

    deine einnahmen trägst du ebenfalls in 'ne tabelle ein (am besten brutto und netto); alle belege / quittungen abheften (10 jahre aufheben). zur abrechnung alles zusammenrechnen, vereinfacht gesagt:
    einnahmen - ausgaben = gewinn

    hoffe, das hilft dir erst'mal, vielleicht kann es jemand ergänzen. ansonsten poste doch etwas konkreter, was du nicht verstehst oder weißt ... aller anfang ist recht mühsam auf diesem gebiet, knoten im hirn ist normal ...

    viel glück!
    talpa

  3. #3
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Dec 2003
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    Bochum
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    605
    Hallo ...

    ich gebe auch mal meinen Senf hinzu, weil ich am Rande was von Insolvenz gelesen habe.

    Im Normalfall möchte der Insolvenzverwalter eine monatliche EÜ-Rechnung sehen, auf deren Basis er die an ihn abzuführenden Beträge über dem Pfändungsfreibetrag errechnen kann.

    Dies ist mit einer einfachen EÜ-Rechung nicht möglich, daran müssen Sie denken!

    Mit der EÜ-Rechnung ermitteln Sie den betrieblichen Gewinn, dies hat jedoch nichts mit dem verfügbaren Einkommen zu tun, das Basis für den Insolvenzverwalter ist, um die pfändbaren Beträge zu ermitteln.

    D.h. wenn die EÜ erstellt ist, dann muss der verbleibende Gewinn um die KV-Beiträge reduziert werden, die Einkommensteuer anteilig rausgerechnet werden und die Rentenversicherung abgezogen werden. Erst dieser verbleibende Betrag ist die Basis für den Insolvenzverwalter, um hieraus den pfändbaren Betrag zu ermitteln.

    Also bitte daran denken!

    MfG
    BEBOUB

  4. #4
    TP-Junior welpe macht alles soweit korrekt Avatar von welpe
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    10
    möchte mich bedanken für die antworten ,hat mir geholfen, also mache ich dies bis jetzt richtig.
    glück kann ich imer brauchen.
    wünsche noch eine schöne woche
    gruß jörg

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