wenn mit GuV eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemeint ist, so ist das nicht möglich. Die Zahlung ist mit Geldabfluss in 2007 zu erfassen.
Gruß
Sven
Hallo,
folgendes:
Ich bin Freiberufler und muss in 2007 eine USt.-Nachzahlung für 2006 leisten.
Diese möchte ich in die GuV 2006 einbringen, da ich mich ab 2007 mit anderen Freiberuflern zu einer GbR zusammengetan habe.
Ist dies trotz § 11 EStG Zu-/Abflussprinzip möglich ?
§ 11 lautet auszugsweise:
(2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 5) bleiben unberührt.
Danke !
wenn mit GuV eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemeint ist, so ist das nicht möglich. Die Zahlung ist mit Geldabfluss in 2007 zu erfassen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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@Sven
Ja, gemeint war die E/Ü-Rg.
Ich erstelle aber in 2007 als Einzelner keine E/Ü-Rg. mehr, sondern nur noch mit der GbR.
Wie kann dann meine Zahlung da rein ?
Wie? du erstellst keine EÜR mehr?
Wie soll das gehen?
Trotz GbR "darfst" du weiterhin deine eigene EÜR erstellen, denn die GbR nimmt dir nicht alles ab.
Was am Ende aus der GbR als Gewinn hervorgeht, kommt dann als Einnahme in deine eigene EÜR abzgl. deiner individuellen Ausgaben, die nichts mit der GbR zu tun haben.
Du musst ja auch weiterhin eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben![]()
Hallo!
Das Einzelunternehmen wurde in 2006 aufgegeben?
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
@ AO GOTT:
Ja, Einzelunternehmen wurde aufgegeben.
@ junimond:
Das wäre aber eine kurze E/Ü-Rechnung: Erlös abzgl. USt-Nachz. Vorjahr ?
Aber wenn's anders nicht geht, immerhin eine Möglichkeit...
Danke.
Ja, sicher wäre das eine sehr knappe EÜR.
Einfach der Gewinn aus der GbR abzüglich deiner individuellen Ausgaben.
Allerdings inwiefern wurde das Einzelunternehmen "aufgegeben"?
Machst du nicht das Gleiche wie vorher nur nicht mehr allein sondern zu zweit?
Eine GbR ist ja letztendlich nur ein Zusammenschluss eigenständiger Freiberufler/Selbständiger.
Da wird nur zusätzlich die gemeinsame Tätigkeit betrachtet, trotzdem existieren beide Gesellschafter als eigenständige, eigenverantwortliche Personen weiter.
Man haftet ja auch mit dem Privatvermögen genauso wie ein einzelner Selbständiger/Freiberufler.
Ich würde das in diesem Fall also eigentlich nicht als "Aufgabe" der eigenen individuellen Tätigkeit sehen.
Lange Rede, kurzer Sinn: eine eigenständige Steuererklärung samt EÜR muss ja trotzdem neben der Erklärung der GbR abgegeben werden.
Es wird also eigentlich nicht weniger sondern minimal mehr Arbeit als vorher.
Wenn das Einzelunternehmen in 2006 aufgegeben wurde, dann muss ja ne Überleitungsrechnung von § 4 Abs.3 zu § 4 Abs. 1 EStG erstellt worden sein. Es tritt somit ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ein.
Dann muss die USt-Nachzahlung 2006 in die Bilanz 2006 miteinfließen und man hätte ja die Gewinnauswirkung.
Da eine Nachzahlung für 2006 in 2007 ansteht, ist die NZ Aufwand in 2006.
Gruss
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@ AO Gott:
Ja, das mit der Überleitung in die Bilanz nach § 4 Abs. 1 EStG hört sich richtig an. Aber wie sieht denn dann so eine Bilanz aus. Ich habe den Gewinn 2006 schon nach E/Ü-Rg. ermittelt. Dann nur noch die Umsatzsteuernachzahlung aus 2007 und AfA-Restabschreibungen.
Brauche ich da nen Steuerberater oder gibt es sonst wo Hilfe ?
Vielen Dank im Voraus.
Moin,Moin!
Eigentlich müsste es eine Bilanz sein, das FA akzeptiert aber auch eine sog. Überleitungsrechnung.
http://195.243.173.120/ such mal hier unter den Einkommensteuerrichtlinen, zu Anlage 4.6
Gruss
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