+ Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: GuV-Ermittlung und Umsatzsteuernachzahlung Vorjahr

  1. #1
    TP-Newbie Frank2007 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2007
    Beiträge
    4

    GuV-Ermittlung und Umsatzsteuernachzahlung Vorjahr

    Hallo,

    folgendes:

    Ich bin Freiberufler und muss in 2007 eine USt.-Nachzahlung für 2006 leisten.

    Diese möchte ich in die GuV 2006 einbringen, da ich mich ab 2007 mit anderen Freiberuflern zu einer GbR zusammengetan habe.

    Ist dies trotz § 11 EStG Zu-/Abflussprinzip möglich ?

    § 11 lautet auszugsweise:
    (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 5) bleiben unberührt.

    Danke !

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    wenn mit GuV eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemeint ist, so ist das nicht möglich. Die Zahlung ist mit Geldabfluss in 2007 zu erfassen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie Frank2007 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2007
    Beiträge
    4
    @Sven

    Ja, gemeint war die E/Ü-Rg.

    Ich erstelle aber in 2007 als Einzelner keine E/Ü-Rg. mehr, sondern nur noch mit der GbR.

    Wie kann dann meine Zahlung da rein ?

  4. #4
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
    Registriert seit
    Jan 2007
    Beiträge
    335
    Wie? du erstellst keine EÜR mehr?
    Wie soll das gehen?
    Trotz GbR "darfst" du weiterhin deine eigene EÜR erstellen, denn die GbR nimmt dir nicht alles ab.
    Was am Ende aus der GbR als Gewinn hervorgeht, kommt dann als Einnahme in deine eigene EÜR abzgl. deiner individuellen Ausgaben, die nichts mit der GbR zu tun haben.
    Du musst ja auch weiterhin eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben

  5. #5
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    722
    Hallo!

    Das Einzelunternehmen wurde in 2006 aufgegeben?
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  6. #6
    TP-Newbie Frank2007 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2007
    Beiträge
    4
    @ AO GOTT:
    Ja, Einzelunternehmen wurde aufgegeben.

    @ junimond:
    Das wäre aber eine kurze E/Ü-Rechnung: Erlös abzgl. USt-Nachz. Vorjahr ?
    Aber wenn's anders nicht geht, immerhin eine Möglichkeit...

    Danke.

  7. #7
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
    Registriert seit
    Jan 2007
    Beiträge
    335
    Ja, sicher wäre das eine sehr knappe EÜR.
    Einfach der Gewinn aus der GbR abzüglich deiner individuellen Ausgaben.
    Allerdings inwiefern wurde das Einzelunternehmen "aufgegeben"?
    Machst du nicht das Gleiche wie vorher nur nicht mehr allein sondern zu zweit?
    Eine GbR ist ja letztendlich nur ein Zusammenschluss eigenständiger Freiberufler/Selbständiger.
    Da wird nur zusätzlich die gemeinsame Tätigkeit betrachtet, trotzdem existieren beide Gesellschafter als eigenständige, eigenverantwortliche Personen weiter.
    Man haftet ja auch mit dem Privatvermögen genauso wie ein einzelner Selbständiger/Freiberufler.
    Ich würde das in diesem Fall also eigentlich nicht als "Aufgabe" der eigenen individuellen Tätigkeit sehen.
    Lange Rede, kurzer Sinn: eine eigenständige Steuererklärung samt EÜR muss ja trotzdem neben der Erklärung der GbR abgegeben werden.
    Es wird also eigentlich nicht weniger sondern minimal mehr Arbeit als vorher.

  8. #8
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    722
    Wenn das Einzelunternehmen in 2006 aufgegeben wurde, dann muss ja ne Überleitungsrechnung von § 4 Abs.3 zu § 4 Abs. 1 EStG erstellt worden sein. Es tritt somit ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ein.

    Dann muss die USt-Nachzahlung 2006 in die Bilanz 2006 miteinfließen und man hätte ja die Gewinnauswirkung.

    Da eine Nachzahlung für 2006 in 2007 ansteht, ist die NZ Aufwand in 2006.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  9. #9
    TP-Newbie Frank2007 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2007
    Beiträge
    4
    @ AO Gott:

    Ja, das mit der Überleitung in die Bilanz nach § 4 Abs. 1 EStG hört sich richtig an. Aber wie sieht denn dann so eine Bilanz aus. Ich habe den Gewinn 2006 schon nach E/Ü-Rg. ermittelt. Dann nur noch die Umsatzsteuernachzahlung aus 2007 und AfA-Restabschreibungen.

    Brauche ich da nen Steuerberater oder gibt es sonst wo Hilfe ?

    Vielen Dank im Voraus.

  10. #10
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    722
    Moin,Moin!

    Eigentlich müsste es eine Bilanz sein, das FA akzeptiert aber auch eine sog. Überleitungsrechnung.

    http://195.243.173.120/ such mal hier unter den Einkommensteuerrichtlinen, zu Anlage 4.6
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51