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Thema: Kasse-Gutschrift bei USt-Voranmeldung

  1. #1
    TP-Newbie briskeby macht alles soweit korrekt
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    Kasse-Gutschrift bei USt-Voranmeldung

    Hallo Leute,

    schon ab und an mal hier reingelesen, hab ich jetzt mal als Newbie eine erste kurze Frage und hoffe, dass mir jemand in der Kürze der Zeit helfen bzw. Sicherheit geben kann.

    Also: Ich habe im Juli Computerzubehör, also Bürokram gekauft, bezahlt und entsprechend bei der UST-Voranmeldung für Juli den Vorsteuerbetrag mit angesetzt. Nun funktionierte dies Teil nicht wie gewünscht und ich hab es zurückgegeben und eine Kasse-Gutschrift erhalten, sprich das Geld wieder ausbezahlt bekommen.
    Soweit ich mich jetzt hier schon durchgelesen habe, sollte es kein Problem und sogar sinnvoll sein, den rückerhaltenen UST-Betrag bei der August-Voranmeldung mit einzubeziehen!? Richtig?

    Und ist es dann auch richtig, diese "Einnahme" als Einnahme anzusehen und daher in Zeile 27 (Betragsfeld 81) als 'Steuerpflichtige Umsätze' anzusetzen??

    Für Aufklärung wär ich euch dankbar.

    Euer Newbie briskeby...

  2. #2
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ...

    das ist eine negative Betriebsausgabe und keine Einnahme.

    An einem Beispiel wird es deutlich:
    Stellen Sie sich vor, Sie würden als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer Ware kaufen, bei der Sie Mängel feststellen. Sie geben diese Ware zurück und erhalten eine Gutschrift, die Sie als Umsatz buchen, was ja definitiv nicht wahr ist. Wenn Ihnen dies mehrfach hintereinander passiert, dann fallen Sie aufgrund des hohen Umsatzes aus der Kleinunternehmerregelung raus und haben defacto nicht einen Euro umgesetzt.

    Also... es ist eine negative Betriebsausgabe!

    MfG
    BEBOUB

  3. #3
    TP-Newbie briskeby macht alles soweit korrekt
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    richtig, logisch...

    also einfach bei den abziehbaren Vorsteuerbeiträgen gegenrechnen und gut, oder?

    Vielen Dank für die schnelle Antwort und Hilfe.

  4. #4
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    also einfach bei den abziehbaren Vorsteuerbeiträgen gegenrechnen...
    Hallo ...

    ja... so ist es.

    MfG
    BEBOUB

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