Sofern dein Ausbildungsbetrieb die Nebentätigkeit genehmigt und du die Grenzen zur Kleinunternehmerregelung einhältst, ja.
Weitere mögliche Abgaben können u.U. sein: HWK/IHK, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse...
Du bist ein Einzelunternehmen, unabhängig von mehreren Tätigkeitsfeldern, deshalb kannst du logischerweise die Kleinunternehmerregelung nur einmal in Anspruch nehmen. Es wird alles zusammengerechnet.
Du hast als Einzelunternehmen keinen wirklichen Firmennamen. Du bist das Unternehmen Max Mustermann , alles andere sind nur Zusätze.
Du gibst u.U. eine EÜR mit Nullen ab, wo kein Einkommen keine Steuern...
Ein Dauerzustand sollte das allerdings nicht werden.


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. Wg. den 50%, du lebst aber schon? Oder kommst du dann mit der Aufwandsentschädigung eines Azubis aus?