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Thema: 5 Fragen zur Kleinunternehmerregelung - FAQ schon gelesen

  1. #1
    TP-Junior Unwissender1286 macht alles soweit korrekt
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    5 Fragen zur Kleinunternehmerregelung - FAQ schon gelesen

    Hallo,

    habe einige Fragen zur Kleinunternehmerregelung.

    1. Ich bin Azubi und möchte nebenher Dienstleistungen anbieten (texterstellung, homepagegestaltung, andere dienstleistungen z.b. über my-hammer.de)

    Kann ich mich dann als Kleinunternehmer anmelden, trotz Ausbildung ?

    2. Wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich keine Abgaben. Nur am Ende des jahres bei der einkommenserklärung, weshalb ich von jedem Rechnungsbetrag die Hälfte auf ein anderem Konto zurücklegen sollte ?

    3. Wenn ich jetzt neben den Dienstleistungen zum Beispiel noch einen kleinen Inet Shop leiten möchte, muss ich dann eine neue Kleinunternehmerregelung beantragen, wenn mein geschätzes Einkommen im zweiten Jaht NICHT 50000 € überschreitet ?

    4. Blöde Frage, aber muss in meinem Firmennamen ersichtlich sein, was ich anbiete ? Geht es auch zum Beispiel XY - Services zu heißen und neben Dienstleistungen auch einen Internetshop führen ?

    5. Was ist wenn ich in einem jahr keine Aufträge hatte und somit kein Geld eingenommen habe ? Muss ich dann trotzdem was zahlen? Wird mir die Kleinunternehmerregelung entzogen ?


    Das wars vorerst mal, ich hoffe, dass mir die Fragen beantwortet werden können und bedanke mich schon mal im Voraus.

    MfG Benny

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Unwissender1286 Beitrag anzeigen
    1.Kann ich mich dann als Kleinunternehmer anmelden, trotz Ausbildung ?
    Sofern dein Ausbildungsbetrieb die Nebentätigkeit genehmigt und du die Grenzen zur Kleinunternehmerregelung einhältst, ja.

    Zitat Zitat von Unwissender1286 Beitrag anzeigen
    2. Wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich keine Abgaben. Nur am Ende des jahres bei der einkommenserklärung, weshalb ich von jedem Rechnungsbetrag die Hälfte auf ein anderem Konto zurücklegen sollte ?
    Weitere mögliche Abgaben können u.U. sein: HWK/IHK, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse...

    Zitat Zitat von Unwissender1286 Beitrag anzeigen
    3. Wenn ich jetzt neben den Dienstleistungen zum Beispiel noch einen kleinen Inet Shop leiten möchte, muss ich dann eine neue Kleinunternehmerregelung beantragen, wenn mein geschätzes Einkommen im zweiten Jaht NICHT 50000 € überschreitet ?
    Du bist ein Einzelunternehmen, unabhängig von mehreren Tätigkeitsfeldern, deshalb kannst du logischerweise die Kleinunternehmerregelung nur einmal in Anspruch nehmen. Es wird alles zusammengerechnet.

    Zitat Zitat von Unwissender1286 Beitrag anzeigen
    4. Blöde Frage, aber muss in meinem Firmennamen ersichtlich sein, was ich anbiete ? Geht es auch zum Beispiel XY - Services zu heißen und neben Dienstleistungen auch einen Internetshop führen ?
    Du hast als Einzelunternehmen keinen wirklichen Firmennamen. Du bist das Unternehmen Max Mustermann , alles andere sind nur Zusätze.

    Zitat Zitat von Unwissender1286 Beitrag anzeigen
    5. Was ist wenn ich in einem jahr keine Aufträge hatte und somit kein Geld eingenommen habe ? Muss ich dann trotzdem was zahlen? Wird mir die Kleinunternehmerregelung entzogen ?
    Du gibst u.U. eine EÜR mit Nullen ab, wo kein Einkommen keine Steuern...
    Ein Dauerzustand sollte das allerdings nicht werden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Unwissender1286 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Weitere mögliche Abgaben können u.U. sein: HWK/IHK, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse...
    ok, danke dir.

    Krankenkassenbeitrag zahle ich ja schon über meine Ausbildung. Muss ich dann eventuell trotzdem zahlen ?

    Aber das wichtigste ist wohl, woher ich das weiß, ob solche Ausgaben noch auf mich zukommen (können). Wo kann ich das erfragen, oder bekomme ich Bescheid gesagt und wenn ja, wann?

    Werden die monatlich oder jährlich fällig?

    Sollte dann wohl auf jedenfall mal 60 % von meinem Einkommen zurück halten oder nicht ?


    MFG Benny

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Unwissender1286 Beitrag anzeigen
    Krankenkassenbeitrag zahle ich ja schon über meine Ausbildung. Muss ich dann eventuell trotzdem zahlen ?
    Verbindlich kann dir da deine KK Auskunft geben.

    Zitat Zitat von Unwissender1286 Beitrag anzeigen
    Aber das wichtigste ist wohl, woher ich das weiß, ob solche Ausgaben noch auf mich zukommen (können). Wo kann ich das erfragen, oder bekomme ich Bescheid gesagt und wenn ja, wann?

    Werden die monatlich oder jährlich fällig?
    Auf den Seiten der entsprechenden Institutionen kann man das glaub ich nachlesen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Unwissender1286 Beitrag anzeigen
    2. Wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich keine Abgaben. Nur am Ende des jahres bei der einkommenserklärung, weshalb ich von jedem Rechnungsbetrag die Hälfte auf ein anderem Konto zurücklegen sollte ?

    Wenn Du soviel auf die Waren aufschlägst, das Du die Hälfte über hast zum weglegen, dann herzlichen Glückwunsch.

  6. #6
    TP-Junior Unwissender1286 macht alles soweit korrekt
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    hast du meinen ersten beitrag nicht gelesen ;-)

    ich will folgende ienstleistungen anbieten: texterstellung, homepagegestaltung, prospektverteilung usw.

    alles sind dienstleistungen, bei denen ich nicht mal EINEN CENT zu bezahlen habe :-)

    Außer vielleicht bei einer eventuellen prospektverteilung die fahrtkosten in höhe von 1-10 €. da bei mir in de rumgebung des öfteren welche gesucht werden.

  7. #7
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Hallo!

    Da ist der "Wareneinsatz" dann eher im niedrigen Bereich . Wg. den 50%, du lebst aber schon? Oder kommst du dann mit der Aufwandsentschädigung eines Azubis aus?
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  8. #8
    TP-Junior Unwissender1286 macht alles soweit korrekt
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    Natürlich lebe ich, aber ich weiß nicht was ihr habt, mit 50 % . ich MUSS ja schließlich 50 % zurücklegen, so wie JEDER andere auch, wegen den steuern halt. und die 50 % lege ich ja nihct vim reingewinn oder sowas zuück sondern einfach von den einnahmen. wenn ich jetzt 200 € für texteerstellung bekomme, lege ich 100 e zurück. das ist doch ganz normal. oder was meint ihr denn

  9. #9
    TP-Insider IamLEGEND ist auf einem guten Weg Avatar von IamLEGEND
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    musst halt letztendlich auch bedenken ob es sich für dich wirklich lohnt. was möchtest du denn für websiteerstellung verlangen..? du bist schüler/azubi, machst das nebenbei.. dh. da werden für dich nicht viel rausspringen außer du machst dir nen namen, hast saftige referenzen oder bist ein profi in allen bereichen die damit zu tun haben :-)

    nicht böse gemeint, aber ich denke du wirst dann denen angehören die bei myhammer den preis einer website um ein 20faches runterdrücken, eine website für 40 euro entwickeln wo der kunde dann letztlich unzufrieden ist (weil er meist mehr erwartet) und du keine top-arbeit ablegen wirst (verständlicherweise bei diesem preis).

    was bringst du für erfahrung / qualifikationen etc. mit ?
    auch wenns nur nebenberuflich ist solltest du was machen das dir langfristig erfolg bringt. ist nur meine persönliche meinung aber ich denke die ist nich ganz so falsch..
    was möchtest du in deinem shop denn anbieten?

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