Richtig. Du musst einen Nachweis erbringen, was mit der Ware passiert ist, die nicht für den Betrieb bestimmt ist. Bei einer Warentnahme reicht meines Wissens nach ein Vermerk (in Papierform) aus, das die Waren privat entnommen wurde.
Gebucht wird dann (im SKR03) auf: 1800 Privatentnahmen und 8900 Eigenverbrauch (ohne Ust.) <- wg. Kleinunternehmerregelung.
Angaben allerd. ohne Gewähr![]()


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) tätig . Ich biete Nebenberuflich den Einbau von Sonnenschutzfolie in Autos an und vertreibe zudem noch Lufterfrischer aus den USA für´s Auto.Ich hatte schoneimal Nebengewerbe angemeldet und musste mir um nichts gedanken machen da alles von einer Freundin eines Bekannten gemanagt wurde (war früher beim Finanzamt und heute Steuerberaterin). Seid anfang 2007 habe ich nun nach 1jähriger Pause wieder ein Nebengwerbe angemeldet. Es läuft als Kleingewerbe. Da besagte Freundin nicht mehr vorhanden ist stehe ich nun vor einigen Fragen und erhoffe mir hier einwenig Hilfe.
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