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Thema: Quittung/Rechnug und Eigenentnahme?

  1. #1
    TP-Newbie WolfgangH. macht alles soweit korrekt
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    Quittung/Rechnug und Eigenentnahme?

    Hallo und guten abend,
    ich bin gestern beim Googlen bzgl. § 19 USTG auf einen sehr interesanten Beitrag aus diesem Forum "gestolpert" und habe mich dann auch gleich mal angemeldet und seitdem einiges Nachgelesen was mich aber nur noch mehr verwirrt. Daher kommt dieser Beitrag zustnde auch wenn das ein oder ander in ähnlicher For schon gefargt wurde.

    Zu meiner Person, ich bin Hauptberuflich als Kommunikationselektroniker (Kfz-Mechaniker ) tätig . Ich biete Nebenberuflich den Einbau von Sonnenschutzfolie in Autos an und vertreibe zudem noch Lufterfrischer aus den USA für´s Auto.Ich hatte schoneimal Nebengewerbe angemeldet und musste mir um nichts gedanken machen da alles von einer Freundin eines Bekannten gemanagt wurde (war früher beim Finanzamt und heute Steuerberaterin). Seid anfang 2007 habe ich nun nach 1jähriger Pause wieder ein Nebengwerbe angemeldet. Es läuft als Kleingewerbe. Da besagte Freundin nicht mehr vorhanden ist stehe ich nun vor einigen Fragen und erhoffe mir hier einwenig Hilfe.

    Zu meinen Fragen:
    Besagte Lufterfrischer im Auto , hierbei handelt es sich um ein Produkt aus USA welches ich über einen Importeur hier in D beziehe und nun schon ca. 100 solcher Dosen gekauft/verkauft habe. Ein Teil geht an Wiederverkäufer, hier gibt es ordentliche Rechnungen darüber, ein weiterer Teil wurde von mir an Endkunden verkauft. Muss ich nun über jedes dieser Dosen einen Barverkauf/Quittung schreiben? Ich habe mir ein Billige Rechnungsprogramm für den Anfang gekauft (DataBecker) und hiermit ist dies Problemlos möglich aber ist halt ein Haufen Papierkram.
    Also Lieferschein/Rechnung 100 Dosen - muß der Verbleib jedes dieser Dosen Nachgewiesen werden?

    Eigenentnahme: bleiben wir bei diesen Dosen. Vertreiben tu ich die Dinger nur da ich sie für mich selbst gesucht habe und dabei auf die Idee kam diese weiter zuverkaufen. Ich habe nun 3 dieser Dosen für mich selbst genommen, nun die Frage: genügt es wenn ich mir selbst eine Rechnung darüber stelle? (ich habe auch schon Autoteile für mein Auto gekauft übers Gewerbe beim Groshändler)

    Abschliessend sehe ich es richtig das ich für alles was ich übers Gewerbe einkaufe und nicht als Betriebsausgabe deklarieren kann einen Nachweis möglichst in Papierform haben muß?

    Fragen über Fragen. Ich hoffe ich habe nicht zuviel geschrieben und es ist verständlich worum es mir geht

    Gruß
    Wolfgang

  2. #2
    TP-Junior Ctax macht alles soweit korrekt
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    Richtig. Du musst einen Nachweis erbringen, was mit der Ware passiert ist, die nicht für den Betrieb bestimmt ist. Bei einer Warentnahme reicht meines Wissens nach ein Vermerk (in Papierform) aus, das die Waren privat entnommen wurde.

    Gebucht wird dann (im SKR03) auf: 1800 Privatentnahmen und 8900 Eigenverbrauch (ohne Ust.) <- wg. Kleinunternehmerregelung.

    Angaben allerd. ohne Gewähr

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