+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Gewerbe abmelden oder ruhen lassen wegen Steuerberatungskosten

  1. #1
    TP-Newbie Harry6661 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2007
    Beiträge
    2

    Gewerbe abmelden oder ruhen lassen wegen Steuerberatungskosten

    Habe seit 1992 mein Hobby als Gewerbe angemeldet. Lief immer gut. Aber jetzt läuft es branchenmässig von Jahr zu Jahr schlechter. Es
    bleibt nicht mehr viel übrig vor allem wegen meinen Hauptärgernis der Steuerberatungskosten (Buchführung usw.)
    von jährlich 600 Euro. Das muss erst mal verdient sein. Denke an Abmeldung oder Gewerbe ruhen lassen.

    Habe schon auch noch einen schönen aber nicht so leicht verkäuflichen Warenbestand. Wie soll ich diesen Bestand bilanzieren bei Aufgabe?
    Zahle ja dann bei Aufgabe des Geschäfts, sicher viel Steuer nach da der Warenbestand eine Einnahme ist. Was kann ich machen das mir die Abmeldung nicht zu teuer zu stehen kommt?
    Was ist dann mit dem Bestand den ich nach Gewerbeauflösung noch habe? Kann ich diesen dann privat über ebay usw. verkaufen? Was soll ich damit anfangen fals ich die Ware nicht verkaufen darf?
    Möchte mein Hobby ja nicht ganz aufgeben, ab und zu werde ich sicher mal einen kleinerer Verkauf tätigen um mein Hobby damit zu finanzieren.

    Gibt es noch weiteres Sparpotential z.B. Einnahmen-Überschuss Rechnung selber machen ? Wie gesagt wenn die Steuerberatungskosten nicht wären !!!!! Die fressen einen Grossteils des Gewinns auf.

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    772
    Hallo!

    Jaja, immer die bösen StB mit ihren hohen Rechnungen sind schuld!
    Ne, Spaß beiseite.

    1.) Wenn Sie ein Einnahmen-Überschuss-Rechner sind, müssen Sie bei Aufgabe des Betrieb´s eine Bilanz bzw. eine Überleitungsrechnung erstellen, da gesetzlich ein Wechsel der Gewinnermittlungsart fingiert wird.

    2.) Der noch vorhandene Warenbestand ist gewinnerhöhend zu berücksichtigen.
    Generell ist es so, dass ein betrieblicher Vorgang, der sich bei Einnahmen-Überschuss-Rechner noch nicht erfolgswirksam ausgewirkt hat, muss aufgrund des Wechsels nun vollzogen werden. Dies gilt sowohl für Erträge aber auch für Aufwendungen. Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, alles muss rein!

    3.) Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst zu erstellen ist kein Hexenwerk! Wäre sicherlich mal ein Punkt, der zu überlegen wäre, bevor man das Gewerbe begräbt.

    4.) Evtl. den StB wechseln, Angebot einholen.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  3. #3
    TP-Newbie Harry6661 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2007
    Beiträge
    2
    Was mache ich dann nach der Gewerbeabmeldung mit den verhandenen Warenbestand? Kann ich diesen noch ganz normal weiter verkaufen? Könnte ja sein das es dann heisst jetzt hande ich trotz Gewerbeabmeldung munter weiter zum Beispiel bei ebay.

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51