Hallo Forum,
ich habe in meiner Buchhaltungssoftware für PayPayl ein eigenes Konto angelegt.
Mit PayPayl habe ich bisher 2 Rechnungen beglichen. (Einmal von USA und einmal von Deutschland - Cedits für Bildrechte/Lizenzen)
Kann ich die ganz normal in der Buchhaltungssoftware eingeben. Ist das dann ganz normal für die Einnahmen / Ausgaben gewinnmindern?
Bzw. reicht für das Finanzamt wenn ich den Kontoauszug von PayPal ausdrucke?
Muss ich ie Leistungen die ich aus dem Ausland beziehe (Credits für Bildrechte), irgendwo in der Vorsteueranmeldung angeben?
(Steuern muss ich ja nicht abführen, da ich in einem anderen Thread irgend etwas mit §13b und Ust. VA. gelesen habe)
Viele Grüße
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hallo,
wie läuft das ganze dann in etwa ab?
Ich addiere bei mir in der Buchhaltung zum dem bezahlten Preis 16% Mwst drauf und gebe das ganze ganz normal in der Zeile 66 die Vorsteuer an und in Zeile 81 dann den Gesamtbetrag an. (Oder müsste ich das irgendwie gesondert erfassen, da die Leistung vom Ausland ist)
Wie läuft es eigentlich ab, wenn ich etwas von Luxemburg kaufe, wo auf dem Preis 15% Steuer für Luxemburg enthalten ist? Der Verkäufer verkauft mir ohne Steuer und ich tue wie oben gehandhabt die deutsche Mwst drauf und hole es wieder als Vorsteuer zurück.
Grüße
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Hallo!
Also, wir schreiben das Jahr 2007, da herrscht ein Steuersatz von 19% (Umsatzsteuer).![]()
Ne, in Zeile 66 wird das nicht eingetragen. Du meinst wahrscheinlich die Ablochkennziffer 66.
Die Umsatzsteuer aus diesem Umsatz gehört in die Zeile 48 bzw. Ablochkennziffer 53, der Umsatz in Ablochkennziffer 52.
Gleichzeitig ist die Vorsteuer auf diesen Vorgang in Zeile 58, Ablochkennziffer 67 einzutragen.
Geh davon aus, dass sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind.
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
In meiner EÜR (EasyCash&Tax) buch ich das mit 0 % Steuer, steht ja auch nirgendwo eine und die bekommen das "Konto": Bezogene Leistungen. So hab ich die alle beisammen.
USt.-VA mach ich mit Elster-Online da kommen die Beträge unter "Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach §13b..... geschuldet wird" - "Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers", unter 52 und 53.
Gleichzeitig kommt der Steuerbetrag unter "Abziehbare Vorsteuerbeträge" - "Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b..."
Wenn du unter Hingabe deiner USt.-ID Ware ohne Steuer aus Luxemburg beziehst, musst du hier einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Die Beträge kommen dann in die entsprechenden Felder.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hi,
vielen Dank für die Antworten.
Also, käme zum Beispiel:
Wenn der Betrag 10.50 ist, dann ohne Nachkommazahl die 10 Euro bei Lochnummer 52
Bei 53 dann 1.90 Euro
Und die 1.90 wiederrum bei 67.
In meiner Buchhaltung (EÜR) buche ich dann nur die 10 Euro als Aufwendung und gut ist mit einem Vermerk und gut ist.
Mit Paypal habe ich auch Credits für Bildrechte von einer deutschen Seite bezahlt. Da habe ich keine Rechnung und keine ausgewiesene Mwst. aber man kann ja dne ganzen Bertrag als Aufwendung eingeben. (Der Ausdruck des Kontoauszuges dürfte wahrscheinlich für das FA ausreichen??)
Grüße
Geändert von Taney (05.10.2007 um 08:25 Uhr)
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