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Thema: Umsatzsteuervoranmeldung nach Gewerbeanmeldung

  1. #1
    TP-Junior big78 macht alles soweit korrekt
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    Umsatzsteuervoranmeldung nach Gewerbeanmeldung

    Hallo liebe Leute,

    ich habe mein Gewerbe am 21. September angemeldet. Gewerbebeginn habe ich den 01. September eintragen lassen.

    Momentan warte ich auf die Formulare vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung meines Gewerbes. Diesen Zeitraum (und auch die Zeit davor) habe ich nun genutzt um mir klar zu werden ob ich vorerst die Kleingewerberegelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

    Ich tendiere zur Regelbesteuerung.

    Wenn ich sie in Anspruch nehmen möchte, müsste ich (wenn ich mich richtig informiert habe) bis zum 10. Oktober online meine erste Umsatzsteuervoranmeldung machen. Nur wie soll ich das ohne zugewiesene Steuernummer machen (kann mich ohne Steuernummer nicht bei elsteronline.de registrieren)? Mit meiner bisherigen privaten Steuernummer? Bis jetzt weis das Finanzamt auch noch nicht, wie ich besteuert werden möchte. Das 'überschneidet' sich also alles ein wenig.

    Die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Oktober ist ja für September. Habe zwar den Gewerbebeginn ab 01. September laufen lassen, allerdings habe ich noch keine einzige Rechnung geschrieben (kommt erst jetzt, Oktober). Betriebsausgaben gab es ebenfalls noch nicht. Es gibt also keine Umsatzsteuer die ich abführen müsste oder als negativen Wert geltend machen könnte.


    Vielen Dank für Eure Hilfe
    big

    PS: Kann ich die Gewerbeanmeldungsgebühr als Betriebsausgabe geltend machen? Dann könnte ich wahnsinnige 3,90 EUR als Vorsteuer geltend machen. Oder sehe ich das falsch?

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Hallo,

    Zitat Zitat von big78 Beitrag anzeigen
    PS: Kann ich die Gewerbeanmeldungsgebühr als Betriebsausgabe geltend machen? Dann könnte ich wahnsinnige 3,90 EUR als Vorsteuer geltend machen. Oder sehe ich das falsch?
    Nein, siehst du nicht, wenn auf deinem Beleg MwSt. ausgewiesen ist.

    Frag doch einfach mal bei deinem FA wegen der Steuernummer und der VA nach.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior toro1978 macht alles soweit korrekt
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    GWA Gebühr enthält keine Vorsteuer!

  4. #4
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    wenn auf deinem Beleg MwSt. ausgewiesen ist.
    Ich hatte schon so meine Zweifel...
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