So ich habe heute den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zugeschickt bekommen und habe laut Punkt 7.2 die Kleinunternehmer-Reglung in anspruch genommen. Im Unterpunkt 7.5 müssen nun die Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemacht werden:
Was genau soll ich dann jetzt ankreuzen, nur den obersten Punkt?
Gegebenenfalls kommen auch noch Affiliate-Zahlungen aus dem Ausland dazu.
MfG
Adrian
Geändert von AdrianF (03.11.2009 um 03:37 Uhr)
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
siehe Beitrag 9 - hier wird nur einmal USt erhoben, nämlich 19 % deutsche USt. Die als irische USt deklarierte Steuer ist keine gesetzlich geschuldete Steuer (ähnlich dem deutschen § 14c UStG).Ähm, ist das wirklich korrekt? Hier wird doch 2mal USt erhoben.....sorry, wenn ich so blöd frage, ...... die 19% sind mir völlig logisch, aber müsste Google nicht ne Netto-Rechnung stellen??? Ich meine als Kleinunternehmer ist man immer noch Unternehmer......
Im übrigen wären 19 % auf 1.120 EUR fällig, weil das Entgelt alles ist was der Empfänger aufwendet abzgl. der USt
siehe Beitrag 9 zum Verständnis. Die UStID-Nr. ist grundsätzlich für Dienstleistungen nicht von Bedeutung.Was genau soll ich dann jetzt ankreuzen, nur den obersten Punkt?
In deinem Fall wirst du Kasten 1, 3 und 5 ankreuzen müssen, wenn deine Wareneinkäufe aus dem EU-Ausland unter 12.500 EUR liegen bzw. Kasten 1, 3 und 4, wenn deine Wareneinkäufe aus dem EU-Ausland 12.500 EUR übersteigen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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@ Sven:
Ok, wenn das keine irische USt darstellt.....kenne mich ja mit Google nicht so aus......
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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Deswegen sollen sich ja Kleinunternehmer die solche "Leistungen" empfangen möglichst eine USt.-ID zulegen (um ihre Unternehmereigenschaft nachzuweisen)... sonst zahlen sie mehr als sie müssten.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
@Sven
Es wäre sehr hilfreich, wenn du das am Beispiel erläuterst.
Vorzugsweise die Beispiele von Neffe korrigierst.
Ich hatte schon Neffe die Frage gestellt, ob die Grundsätze für Dienstleistungen auch für Lieferungen gelten.
Da Neffe sich verzogen hat, bist du vielleicht so freundlich, seinen Part zu übernehmen.
Gäbe es im Steuerrecht die "goldene Himbeere" zu vergeben, wäre das EU-Umsatzsteuerrecht mein Topfavorit.
Gruß
Ralf
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich wüsste nichts außer dem Bewertungsrecht, was logischer aufgebaut ist als das Umsatzsteuerrecht.Gäbe es im Steuerrecht die "goldene Himbeere" zu vergeben, wäre das EU-Umsatzsteuerrecht mein Topfavorit.
Ich würde die Himbeere eher an das EStG vergeben.
Bezogen auf Google-LeistungenEs wäre sehr hilfreich, wenn du das am Beispiel erläuterst.
Vorzugsweise die Beispiele von Neffe korrigierst.
wie bereits gesagt, die 19 EUR sind auf die 1.120 EUR aufzuschlagen, weil die irische Steuer nicht ausgewiesen werden hätte dürfen. Es handelt sich um einen unrichtigen Steuerausweis. Die Steuer ist zwar abzuführen von Google kann aber nicht beim Leistungsempfänger als Vorsteuer geltend gemacht werden. Auch nicht im Vorsteuervergütungsverfahren wenn der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt wäre. Der Betrag ist Teil des Entgelts und somit Teil der Bemessungsgrundlage für die deutsche UStKleinunternehmer ohne UID:
1000,- € netto Rechnungsbetrag
120,- € Steuern in Irland (12% auf Dienstleistung) mit der Rechnung erhoben
190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
= 1310,- €
richtigKleinunternehmer mit UID:
1000,- € netto Rechnungsbetrag
190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
= 1190,- €
hier gilt die gleiche Begründung wie beim Kleinunternehmer ohne ID. Die deutsche USt auf die 1.120 EUR i.H.v. 212,80 EUR kann jedoch als Vorsteuer abgezogen werden.Regelbesteuerung ohne UID:
1000,- € netto Rechnungsbetrag
120,- € Steuern in Irland (12% auf Dienstleistung) mit der Rechnung erhoben
190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
-190,- € als Vorsteuer ansetzbar
= 1120,- €
richtigRegelbesteuerung mit UID:
1000,- € netto Rechnungsbetrag
190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
-190,- € als Vorsteuer ansetzbar
= 1000,- €
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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