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Thema: Google Adwords (Irland) Kleinunternehmer

  1. #16
    TP-Junior AdrianF macht alles soweit korrekt
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    So ich habe heute den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zugeschickt bekommen und habe laut Punkt 7.2 die Kleinunternehmer-Reglung in anspruch genommen. Im Unterpunkt 7.5 müssen nun die Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemacht werden:


    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    [...]
    Das ganze hat überhaupt nichts mit einem innergemeinschaftlichen Erwerb zu tun.
    Was genau soll ich dann jetzt ankreuzen, nur den obersten Punkt?
    Gegebenenfalls kommen auch noch Affiliate-Zahlungen aus dem Ausland dazu.

    MfG
    Adrian
    Geändert von AdrianF (03.11.2009 um 03:37 Uhr)

  2. #17
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von neffe Beitrag anzeigen

    Beispiel: du buchst Werbung für 1000,- € bei Google

    Folgende Kombinationen sind möglich:

    Kleinunternehmer ohne UID:
    1000,- € netto Rechnungsbetrag
    120,- € Steuern in Irland (12% auf Dienstleistung) mit der Rechnung erhoben
    190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
    = 1310,- €
    Ähm, ist das wirklich korrekt? Hier wird doch 2mal USt erhoben.....sorry, wenn ich so blöd frage, ...... die 19% sind mir völlig logisch, aber müsste Google nicht ne Netto-Rechnung stellen??? Ich meine als Kleinunternehmer ist man immer noch Unternehmer......
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  3. #18
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ähm, ist das wirklich korrekt? Hier wird doch 2mal USt erhoben.....sorry, wenn ich so blöd frage, ...... die 19% sind mir völlig logisch, aber müsste Google nicht ne Netto-Rechnung stellen??? Ich meine als Kleinunternehmer ist man immer noch Unternehmer......
    siehe Beitrag 9 - hier wird nur einmal USt erhoben, nämlich 19 % deutsche USt. Die als irische USt deklarierte Steuer ist keine gesetzlich geschuldete Steuer (ähnlich dem deutschen § 14c UStG).
    Im übrigen wären 19 % auf 1.120 EUR fällig, weil das Entgelt alles ist was der Empfänger aufwendet abzgl. der USt

    Was genau soll ich dann jetzt ankreuzen, nur den obersten Punkt?
    siehe Beitrag 9 zum Verständnis. Die UStID-Nr. ist grundsätzlich für Dienstleistungen nicht von Bedeutung.
    In deinem Fall wirst du Kasten 1, 3 und 5 ankreuzen müssen, wenn deine Wareneinkäufe aus dem EU-Ausland unter 12.500 EUR liegen bzw. Kasten 1, 3 und 4, wenn deine Wareneinkäufe aus dem EU-Ausland 12.500 EUR übersteigen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #19
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    @ Sven:

    Ok, wenn das keine irische USt darstellt.....kenne mich ja mit Google nicht so aus......
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  5. #20
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Deswegen sollen sich ja Kleinunternehmer die solche "Leistungen" empfangen möglichst eine USt.-ID zulegen (um ihre Unternehmereigenschaft nachzuweisen)... sonst zahlen sie mehr als sie müssten.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #21
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    @Sven

    Es wäre sehr hilfreich, wenn du das am Beispiel erläuterst.
    Vorzugsweise die Beispiele von Neffe korrigierst.
    Ich hatte schon Neffe die Frage gestellt, ob die Grundsätze für Dienstleistungen auch für Lieferungen gelten.
    Da Neffe sich verzogen hat, bist du vielleicht so freundlich, seinen Part zu übernehmen.
    Gäbe es im Steuerrecht die "goldene Himbeere" zu vergeben, wäre das EU-Umsatzsteuerrecht mein Topfavorit.

    Gruß
    Ralf
    Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
    Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser

  7. #22
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Gäbe es im Steuerrecht die "goldene Himbeere" zu vergeben, wäre das EU-Umsatzsteuerrecht mein Topfavorit.
    kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich wüsste nichts außer dem Bewertungsrecht, was logischer aufgebaut ist als das Umsatzsteuerrecht.

    Ich würde die Himbeere eher an das EStG vergeben.

    Es wäre sehr hilfreich, wenn du das am Beispiel erläuterst.
    Vorzugsweise die Beispiele von Neffe korrigierst.
    Bezogen auf Google-Leistungen

    Kleinunternehmer ohne UID:
    1000,- € netto Rechnungsbetrag
    120,- € Steuern in Irland (12% auf Dienstleistung) mit der Rechnung erhoben
    190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
    = 1310,- €
    wie bereits gesagt, die 19 EUR sind auf die 1.120 EUR aufzuschlagen, weil die irische Steuer nicht ausgewiesen werden hätte dürfen. Es handelt sich um einen unrichtigen Steuerausweis. Die Steuer ist zwar abzuführen von Google kann aber nicht beim Leistungsempfänger als Vorsteuer geltend gemacht werden. Auch nicht im Vorsteuervergütungsverfahren wenn der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt wäre. Der Betrag ist Teil des Entgelts und somit Teil der Bemessungsgrundlage für die deutsche USt

    Kleinunternehmer mit UID:
    1000,- € netto Rechnungsbetrag
    190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
    = 1190,- €
    richtig

    Regelbesteuerung ohne UID:
    1000,- € netto Rechnungsbetrag
    120,- € Steuern in Irland (12% auf Dienstleistung) mit der Rechnung erhoben
    190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
    -190,- € als Vorsteuer ansetzbar
    = 1120,- €
    hier gilt die gleiche Begründung wie beim Kleinunternehmer ohne ID. Die deutsche USt auf die 1.120 EUR i.H.v. 212,80 EUR kann jedoch als Vorsteuer abgezogen werden.

    Regelbesteuerung mit UID:
    1000,- € netto Rechnungsbetrag
    190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
    -190,- € als Vorsteuer ansetzbar
    = 1000,- €
    richtig

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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