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Thema: Google Adwords (Irland) Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Junior AdrianF macht alles soweit korrekt
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    Google Adwords (Irland) Kleinunternehmer

    Hallo,
    ich habe vor ein paar Tagen ein Gewerbe angemeldet (Internetdienstleistungen) und dabei angegeben das ich diese Tätigkeit im Nebenerwerb ausführen möchte. Dadurch bin ich Kleinunternehmer (bzw wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich dies noch einmal auf dem Fragebogen vom FA angeben, welchen ich bis jetzt noch nicht erhalten hab). Dies führt nun dazu das ich von der Umsatzsteuer befreit bin.

    Nun möchte ich gerne ein Partnerprogramm mittels Google Adwords bewerben, bei der Adwords-Kontoeröffnung war anzugeben ob ich als Privatperson agiere oder Google Adwords zu Geschäftszwecken nutze, wobei letzteres wohl eher in frage kommt. Normalerweise ist hierfür eine Ust-Id notwendig, nachdem ich Google-Adwords allerdings mitgeteilt habe das ich solch eine Nummer nicht habe, haben sie mir das Konto ohne diese Angabe eingerichtet mit der Begründung das eine solche Nummer nicht zwingend erforderlich wäre.ö

    Auf diversen Internetseiten habe ich glesen, das Kleinunternehmer welche innergemeinschaftlich Handeln (fallen hierunter auch Dienstleistungen?) als Privatperson angesehen werden, sofern eine Erwerbsschwelle von 12500€ nicht überschritten wird, und somit die anfallenden Mwst. des entsprechenenden Landes (hier Irland mit 19%) bezahlen. Die FAQ meines Finanzamtes sagt hierzu: "Unternehmer, die die sog. Kleinunternehmerregelung anwenden, haben regelmäßig einen innergemeinschaftlichen Erwerb nicht zu versteuern."

    Also soll ich jetzt doch in meinem Google Adwords Konto angeben das ich Privatperson bin?! Weil so wie es jetzt ist, wird mir die Irische Mwst nicht berechnet, aber ich zahle ja auch keine in Deutschland.

    Eine weiter Option wäre, wenn ich dies richtig verstanden habe, eine Ust-Id zu beantragen, dadurch wäre ich aber wohl gezwungen in Deutschland die Ust. abzuführen, welche ja geringer als die Irische ist und mir somit einen marginalen Geldvorteil bringen würde. Was mir allerdings egal wäre das es sich nicht um große Beträge handelt.

    Ich wäre für ein paar Tipps sehr dankbar
    MfG
    Adrian
    Geändert von AdrianF (04.10.2007 um 18:55 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von AdrianF Beitrag anzeigen
    Weil so wie es jetzt ist, wird mir die Irische Mwst nicht berechnet, aber ich zahle ja auch keine in Deutschland.
    Du hast die Leistungen von Google-Irland hier in Deutschland auch als Kleinunternehmer (der Regelbesteuerte muss dies auch) zu versteuern.
    Ein entsprechender Hinweis steht imho auch auf den Rechnungen.

    Das ganze hat überhaupt nichts mit einem innergemeinschaftlichen Erwerb zu tun.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior AdrianF macht alles soweit korrekt
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    Viel Dank für die Antwort,
    also lasse ich alles so wie es ist, beantrage keine Ust-Id, gebe bei meiner jährlichen Steuererklärung an, dass ich diese Leistungen im Ausland erworben habe und überweise dem FA dann diesen Betrag?

  4. #4
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    Ich musste Google allerdings schon per USt.-ID meinen Status nachweisen... komisch das die da nachlässiger geworden sind, denn als Privatperson müssten sie dir eigentlich die irländische MwSt. berechnen.

    Du versteuerst die Beträge mit der jährlichen Umsatzsteuererklärung.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior AdrianF macht alles soweit korrekt
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    Hm, sehr verwirrend.
    Also beantrage ich auf dem Fragebogen der vom FA kommt jetzt doch eine Ust-Id aber kreuze auch an das ich Kleinunternehmer bin?
    Ich glaube Google kümmert das nicht groß was ich mit dem Geld mache und ob das alles rechtens ist.

  6. #6
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    Zitat Zitat von AdrianF Beitrag anzeigen
    Also beantrage ich auf dem Fragebogen der vom FA kommt jetzt doch eine Ust-Id aber kreuze auch an das ich Kleinunternehmer bin?
    Genau, auch als Kleinunternehmer kann man eine USt.-ID haben, für Google, ebay u.ä. und für innergemeinschaftliche Erwerbe.

    Gleichzeitig unterschreibst du aber, das du auf die Erwerbsschwellenregelung verzichtest, somit musst du natürlich die igE sehr wohl versteuern. Nur mal so als Hinweis falls du mal einen igE tätigst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    hier wird verschiedenes zusammen gewürfelt ...

    Die UID ist völlig unabhängig davon ob du nun die Kleinunternehmerregelung nimmst oder nicht. Eine UID ist nach meinen Informationen (ich mag mich täuschen) nicht beim örtlichen Finanzamt zu beantragen sondern beim Bundesamt für Finanzen in Sarlois.

    Beispiel: du buchst Werbung für 1000,- € bei Google

    Folgende Kombinationen sind möglich:

    Kleinunternehmer ohne UID:
    1000,- € netto Rechnungsbetrag
    120,- € Steuern in Irland (12% auf Dienstleistung) mit der Rechnung erhoben
    190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
    = 1310,- €

    Kleinunternehmer mit UID:
    1000,- € netto Rechnungsbetrag
    190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
    = 1190,- €

    Regelbesteuerung ohne UID:
    1000,- € netto Rechnungsbetrag
    120,- € Steuern in Irland (12% auf Dienstleistung) mit der Rechnung erhoben
    190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
    -190,- € als Vorsteuer ansetzbar
    = 1120,- €

    Regelbesteuerung mit UID:
    1000,- € netto Rechnungsbetrag
    190,- € Steuern in Deutschland, an das Finanzamt abzuführen
    -190,- € als Vorsteuer ansetzbar
    = 1000,- €

    Eine UID ist immer sinnvoll bei Einkauf im europäischen Ausland. Ob Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer ist natürlich davon abhängig was sonnst noch so läuft.

    Gruß Neffe

  8. #8
    TP-Junior AdrianF macht alles soweit korrekt
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    Super!
    Danke für die Mühe.
    folgendes hab ich auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern (Saarlois) gefunden:
    Voraussetzung für die Erteilung einer USt-IdNr. ist, dass die Person oder Personenvereinigung bei einem deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird (Organgesellschaft).

    Dieses ist in der Regel nicht der Fall bei Kleinunternehmern; Land- und Forstwirten; Unternehmern, die nur Umsätze ausführen, die zum vollen Ausschluss des Vorsteuerbetrages führen (z. B. Ärzte); juristische Personen, die nicht Unternehmer sind, Verwaltungseinheiten von Körperschaften des öffentlichen Rechts.

    Vorgenannte Unternehmer müssen sich daher zur umsatzsteuerlichen Erfassung zunächst an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Bei diesem kann gleichzeitig auch die Erteilung einer USt-IdNr. beantragt werden. In diesen Fällen, sowie bei der erstmaligen Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit (Neugründung) kann die Erteilung der USt-IdNr. beschleunigt werden, wenn dem BZSt, Dienstsitz Saarlouis, eine schriftliche Bestätigung des Finanzamtes über die umsatzsteuer-liche Erfassung des Antragstellers vorgelegt wird.

  9. #9
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Die UStID-Nr. findet in erster Linie Anwendung im innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Der leistende Unternehmer liefert steuerfrei und der Empfänger hat den Erwerb in seinem Land zu versteuern (§ 1a UStG), wenn beide Vertragspartner ihre UStID-Nr. ausgetauscht haben. Hat der Kleinunternehmer keine UStID-Nr. bekommt er vom leistenden Unternehmer eine Rechnung mit der jeweiligen Landessteuer in dem der Lieferant sein Unternehmen betreibt. Dies bezieht sich alles auf den Warenverkehr. Die UStID-Nr. hat aber noch einen entscheidenden Nebeneffekt: Sie dient als Nachweis dafür, dass man Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn ist. Dies ist bei elektronischen Dienstleistungen entscheidend dafür, ob der Empfänger die USt zu zahlen hat oder nicht (§ 13b UStG), zumal für die Anwendung des § 13b UStG entscheidend ist, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist. Der leistende Unternehmer muss also irgendwie belegen können, dass er die Leistung an einen Unternehmer erbracht hat um keine USt ausweisen zu müssen. Dies geht am einfachsten mit der UStID-Nr., was allerdings auch auf andere Wege möglich sein sollte.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  10. #10
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    Sehr gut, Neffe. Die Erklärung in Fallgruppen macht es klar.
    Ich habe zwei weitere Fragen:
    1) Sind die umsatzsteuerlichen Folgen bei Lieferungen entsprechend?
    2) Google berechnet bei einem Kunden (Regelbesteurer) Klicks auf seine Seite mit 21%. Google nennt dies eine "Kampagne". Unter welchen Umständen ist die Bereitstellung von Werbeseiten keine Dienstleistung?

    Gruß
    Ralf
    Geändert von Alberich (07.10.2007 um 16:12 Uhr)
    Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
    Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser

  11. #11
    TP-Senior kein_Nick ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Du hast die Leistungen von Google-Irland hier in Deutschland auch als Kleinunternehmer (der Regelbesteuerte muss dies auch) zu versteuern.
    Ein entsprechender Hinweis steht imho auch auf den Rechnungen.
    Hallo Dorintia,

    kannst Du mir eventuell mal einen Teilscan einer solchen Rechnung zeigen?
    Auf meinen Rechnungen steht weder was von irischer noch von deutscher USt, geschweigedenn ein Hinweis.
    Lediglich das ich Geld per Kreditkarte eingezahlt habe.


    Vielen Dank!

    Gruss

    kein_Nick
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  12. #12
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    Na klar...siehe Sreenie

    Dann gibt es unter "Mein Konto" >>> Rechnungdetails folgenden Hilfelink: http://adwords.google.com/support/bi...py?answer=6396

    Auch aus Adsense heraus werden steuerrechtliche Hinweise angeboten und lassen sich nachlesen.
    Da ich mir dort bisher noch nix hab auszahlen lassen, hab ich noch keine Rechnung.
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  13. #13
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    bei mir (Regelbesteuerung mit UST-ID) sieht die Rechnung so aus
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  14. #14
    TP-Senior kein_Nick ist auf einem guten Weg
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    Hallo Ihr Zwei!

    Danke für die Pics. Ich weiß jetzt, woran es bei mir gelegen hat.
    Als ich mich bei Googel Adwords angemeldet hatte, hatte ich die USt-ID noch nicht und hatte nur angegeben, das ich es zu geschäftlichen Zwecken nutze.

    Was mach ich denn jetzt mit dem letzten Monat?


    Gruss

    kein_Nick
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  15. #15
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    Trotzdem hier versteuern... es ist ja keine irische MwSt. drauf, oder?
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