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Thema: Differenzbesteuerung

  1. #1
    TP-Newbie master120 macht alles soweit korrekt
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    Differenzbesteuerung

    Hallo,
    folgendes Beispiel: Ich kaufe eine PC von privat, für z.B. 50,00 Euro und schlachte diesen aus. Die Einzelteile verkaufe ich als Gewerbetreibender weiter. Kann ich die Differenzbesteuerung wahrnehmen, auch wenn die diversen Teile sowohl im alten wie auch im neuen Jahr verkauft werden?

    Danke
    Master120

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    nein, die Differenzbesteuerung ist nur anwendbar wenn das eingekaufte Produkt wie es beim Einkauf existierte wieder verkauft wird. Die Ausschlachtung mit anschließendem Weiterverkauf der Einzelteile fällt nicht darunter.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Hallo!

    Unabhängig davon, ob hier die Differenzbesteuerung überhaupt anwendbar wäre ( bist du überhaupt "Wiederverkäufer" ??) kann ich dir diese Frage mit NEIN beantworten!

    Das "Ausschlachten" führt dazu, dass die Differenzbesteuerung nicht anwendbar ist. Steht in den UStR 276a Abs. 4 Satz 5 beispielsweise für das Ausschlachten eines PKW.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  4. #4
    TP-Newbie Nessa1001 macht alles soweit korrekt
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    Question

    Hey
    ich hätte da mal eine andere Frage zur Differenzbesteuerung. Ich bin azubi und hab die hälfte schon wieder vergessen was wir in der schule gelernt haben.
    Also mein Problem:
    Ein Gewerblicher Autohandel kaufte bei einem anderen gewerblichem Autohandel ein PKW. Die Kaufrechnung war mit Steuer ausgewiesen.
    Der Käufer verkaufte das selbe Fahrzeug aber ohne Steuerausweis weiter an eine Privatperson.
    Kann ich hier auch die Differenzbesteuerung geltend machen, obwohl er den PKw mit steuer gekauft hat? Weiterhin ist mir nicht bekannt ob der erste Verkäufer den PKW von einem Privatmann oder von einem gewerbetreibendem gekauft hat?

    Ich hoffe jemand kann mir helfen! DANKE imm voraus

  5. #5
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    Die Differenzbesteuerung ist hier nicht anwendbar weil der PKW ohne Vorsteuerabzug hätte erworben werden müssen.
    Siehe § 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG
    http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__25a.html

    Gruß
    Sven
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  6. #6
    TP-Newbie Nessa1001 macht alles soweit korrekt
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    Lightbulb

    @sven ok Dankeschön das klärt alles auf bis zum nächsten mal

  7. #7
    TP-Newbie master120 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    nein, die Differenzbesteuerung ist nur anwendbar wenn das eingekaufte Produkt wie es beim Einkauf existierte wieder verkauft wird. Die Ausschlachtung mit anschließendem Weiterverkauf der Einzelteile fällt nicht darunter.

    Gruß
    Sven
    Hallo Sven,

    herzlichen Dank für die Antwort. Hat mir geholfen.

    Gruß
    Master120

  8. #8
    TP-Newbie helge0815 macht alles soweit korrekt
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    Wie werden dann die Einzelteile dann versteuert ?

  9. #9
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    Zitat Zitat von helge0815 Beitrag anzeigen
    Wie werden dann die Einzelteile dann versteuert ?
    Ganz normal, mit 19%.

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  10. #10
    TP-Newbie helge0815 macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    also mal angenommen ich kauf einen Fahrzeug ohne Brief für 500€, Verkaufe alles in Teilen: Türe, Scheiben, Kotflgel einfach alles an verschiedene Endabnehmerm. Muss ich da auf jeden Artikel die MwSt daraufrechnen ? Kann ich mir nicht vorstellen! Kennst du vielleicht das entsprchende Gesetz.
    Danke im Voraus!

  11. #11
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    Zitat Zitat von helge0815 Beitrag anzeigen
    Hi,

    also mal angenommen ich kauf einen Fahrzeug ohne Brief für 500€, Verkaufe alles in Teilen: Türe, Scheiben, Kotflgel einfach alles an verschiedene Endabnehmerm. Muss ich da auf jeden Artikel die MwSt daraufrechnen ?
    Ja.

    Kann ich mir nicht vorstellen! Kennst du vielleicht das entsprchende Gesetz. Danke im Voraus!
    Ja, kenne ich. Und du könntest es auch schon kennen. Lies doch einfach mal diesen Thread ganz. Im dritten Beitrag hat AO Gott im Jahr 2007 die gesetzliche Grundlage genannt: UStR 276a Abs. 4 Satz 5

    Der Ausschlacht-Pkw ist dort sogar als Beispiel für die Nichtanwendbarkeit der Differenzbesteuerung ausdrücklich genannt.

    copy

  12. #12
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    also mal angenommen ich kauf einen Fahrzeug ohne Brief für 500€, Verkaufe alles in Teilen: Türe, Scheiben, Kotflgel einfach alles an verschiedene Endabnehmerm. Muss ich da auf jeden Artikel die MwSt daraufrechnen ?
    bzw. herausrechnen, eingenommener Betrag * 19/119

    Im dritten Beitrag hat AO Gott im Jahr 2007 die gesetzliche Grundlage genannt: UStR 276a Abs. 4 Satz 5
    der Vollständigkeit halber.
    http://195.243.173.120/persoline/ser...ailioid=584540

    Gruß
    Sven
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