nein, die Differenzbesteuerung ist nur anwendbar wenn das eingekaufte Produkt wie es beim Einkauf existierte wieder verkauft wird. Die Ausschlachtung mit anschließendem Weiterverkauf der Einzelteile fällt nicht darunter.
Gruß
Sven
Hallo,
folgendes Beispiel: Ich kaufe eine PC von privat, für z.B. 50,00 Euro und schlachte diesen aus. Die Einzelteile verkaufe ich als Gewerbetreibender weiter. Kann ich die Differenzbesteuerung wahrnehmen, auch wenn die diversen Teile sowohl im alten wie auch im neuen Jahr verkauft werden?
Danke
Master120![]()
nein, die Differenzbesteuerung ist nur anwendbar wenn das eingekaufte Produkt wie es beim Einkauf existierte wieder verkauft wird. Die Ausschlachtung mit anschließendem Weiterverkauf der Einzelteile fällt nicht darunter.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo!
Unabhängig davon, ob hier die Differenzbesteuerung überhaupt anwendbar wäre ( bist du überhaupt "Wiederverkäufer" ??) kann ich dir diese Frage mit NEIN beantworten!
Das "Ausschlachten" führt dazu, dass die Differenzbesteuerung nicht anwendbar ist. Steht in den UStR 276a Abs. 4 Satz 5 beispielsweise für das Ausschlachten eines PKW.
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
Hey
ich hätte da mal eine andere Frage zur Differenzbesteuerung. Ich bin azubi und hab die hälfte schon wieder vergessen was wir in der schule gelernt haben.
Also mein Problem:
Ein Gewerblicher Autohandel kaufte bei einem anderen gewerblichem Autohandel ein PKW. Die Kaufrechnung war mit Steuer ausgewiesen.
Der Käufer verkaufte das selbe Fahrzeug aber ohne Steuerausweis weiter an eine Privatperson.
Kann ich hier auch die Differenzbesteuerung geltend machen, obwohl er den PKw mit steuer gekauft hat? Weiterhin ist mir nicht bekannt ob der erste Verkäufer den PKW von einem Privatmann oder von einem gewerbetreibendem gekauft hat?
Ich hoffe jemand kann mir helfen! DANKE imm voraus
Die Differenzbesteuerung ist hier nicht anwendbar weil der PKW ohne Vorsteuerabzug hätte erworben werden müssen.
Siehe § 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__25a.html
Gruß
Sven
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@sven ok Dankeschön das klärt alles auf bis zum nächsten mal
Wie werden dann die Einzelteile dann versteuert ?
Hi,
also mal angenommen ich kauf einen Fahrzeug ohne Brief für 500€, Verkaufe alles in Teilen: Türe, Scheiben, Kotflgel einfach alles an verschiedene Endabnehmerm. Muss ich da auf jeden Artikel die MwSt daraufrechnen ? Kann ich mir nicht vorstellen! Kennst du vielleicht das entsprchende Gesetz.
Danke im Voraus!
Ja.
Ja, kenne ich. Und du könntest es auch schon kennen. Lies doch einfach mal diesen Thread ganz. Im dritten Beitrag hat AO Gott im Jahr 2007 die gesetzliche Grundlage genannt: UStR 276a Abs. 4 Satz 5Kann ich mir nicht vorstellen! Kennst du vielleicht das entsprchende Gesetz. Danke im Voraus!
Der Ausschlacht-Pkw ist dort sogar als Beispiel für die Nichtanwendbarkeit der Differenzbesteuerung ausdrücklich genannt.
copy
bzw. herausrechnen, eingenommener Betrag * 19/119also mal angenommen ich kauf einen Fahrzeug ohne Brief für 500€, Verkaufe alles in Teilen: Türe, Scheiben, Kotflgel einfach alles an verschiedene Endabnehmerm. Muss ich da auf jeden Artikel die MwSt daraufrechnen ?
der Vollständigkeit halber.Im dritten Beitrag hat AO Gott im Jahr 2007 die gesetzliche Grundlage genannt: UStR 276a Abs. 4 Satz 5
http://195.243.173.120/persoline/ser...ailioid=584540
Gruß
Sven
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