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Thema: USt-VA, was gehört wo rein?

  1. #1
    TP-Junior fishfuse macht alles soweit korrekt
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    USt-VA, was gehört wo rein?

    Hi,

    ich stehe gerade vor der Herausforderung meine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung auszufüllen.
    Damit alle den gleichen Bezug haben, es geht um die ersten 2 Seiten

    Angenommen ich habe einen Fernseher für 100€ + 19€ USt. gekauft
    und ihn dann wieder für 200€ + 38€ USt. verkauft (Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen).

    Wo schreib ich dass dann rein?

    Zu 22: Muss ich da irgendwelche Belege/Rechnungen nachschicken?

    Muss ich sonst noch was ausfüllen?

    MfG, Martin

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Hallo Martin!


    1.) Den Netto-Umsatz (sprich ohne USt) schreibst Du ihn Zeile 27 Ablochkennziffer 81, in deinem Bsp. also die 200.-- €; die USt beträgt ja dann nach Adam Riese und Eva Zwerg 38.-- €. Diese schreibst Du dann rechts hin.

    2.) Die Vorsteuer aus dem Kauf (19.-- €) gehört in Zeile 54 Ablochkennziffer 66. Gehe davon aus, dass eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung vorliegt!

    3.) In Zeile 67 Ablochkennziffer steht dann als Zahllast 19.-- €. Diese 19.-- € überweist man an das FA.

    4.) Nein, du musst keine Belege einreichen! Allerdings schön aufbewahren!!
    Gruss

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  3. #3
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    Erstmal Danke für die schnelle Antwort.

    Zitat Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
    4.) Nein, du musst keine Belege einreichen! Allerdings schön aufbewahren!!
    Wenn ich eine Rechnung schreibe und das Geld gezahlt wird, muss ich dann zur Rechnung auch noch den Kontoauszug aufbewahren. Macht es da etwas, wenn es ein 'elektronischer Kontoauszug' (keine Ahnung wie die bei der Sparkasse genau aussehen, hab noch keinen bekommen) ist?

  4. #4
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    Kontoauszug gehört als Beleg dazu. Ich bekomm immer noch alle Vierteljahr oder so "normale" Kontoauszüge zugeschickt.
    Und das ganze ist 10 Jahre aufzubewahren.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Auch dir Danke für die Antwort.

    Noch eine Frage: Wenn ich jetzt im ersten Monat nichts ausgegeben und nichts vereinnahmt habe, ist ja meine VA total leer :-)
    Gibt es hier Beträge, die einfach pauschal eingetragen werden können (sollten sich natürlich steuerlich vorteilhaft auswirken und legal sein)

    Entschuldigung für diese Fragen, aber ich habe die 13 Jahren Gymnasium auch Recht gut geschafft, ohne irgendwann mal was von Rechnungswesen gehört zu haben. (dafür kann ich jetzt die Photonen erklären )

  6. #6
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    In die Voranmeldung kommen natürlich nur Sachen die man auch gezahlt hat und das Ganze benötigt eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung.
    Man kann sich ja schlecht Vorsteuer erstatten lassen die man nicht bezahlt hat.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Ok. Durch was kennzeichnet sich denn eine 'vorsteuerabzugsfähige Rechnung', durch separat ausgewiesene MwSt?

  8. #8
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  9. #9
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    eine letze Frage hätte ich noch:

    Wenn ich jetzt von dem erwirtschafteten Geld irgendetwas für den Privatbedarf kaufe (Essen, Fernseher, ...), muss ich das auch irgendwo festhalten oder irgendwo angeben?

  10. #10
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    Zitat Zitat von fishfuse Beitrag anzeigen
    eine letze Frage hätte ich noch:

    Wenn ich jetzt von dem erwirtschafteten Geld irgendetwas für den Privatbedarf kaufe (Essen, Fernseher, ...), muss ich das auch irgendwo festhalten oder irgendwo angeben?
    In der Umsatzsteuervoranmeldung sicherlich nicht. Solche privaten Dinge sind über Privatentnahmen zu buchen, sofern es über ein betriebliches Konto bezahlt wird.
    Gruss

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  11. #11
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    Naja, aber wenn ich keine kaufmännische Buchführung sondern nur eine EÜR führe, dann tritt das nirgends in Erscheinung, oder?
    (Habe 2 Konten, 1 auf dem ich bisher mein Geld immer hatte + 1 frisch angelegtes nur für das Gewerbe)

  12. #12
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    Doch eben als Privatentnahme, für die du dann (weil Einnahme z.B. zum EK-Preis) wieder USt. zahlen musst. Kann ja nicht sein das du dir für was für den privaten Gebrauch die USt. erstatten lässt und das ganze auch noch als Ausgabe geltend machst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
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    Das versteht ich leider nicht ganz.

    Mal ein Beipiel: Von dem erwirtschafteten Geld des September gehe ich im Oktober zum Essen für 50 Euro und überweise 70 Euro auf mein Privatkonto. Wo kommt das jetzt hin, und wie läuft das mit der USt?

  14. #14
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    Zitat Zitat von fishfuse Beitrag anzeigen
    Das versteht ich leider nicht ganz.

    Mal ein Beipiel: Von dem erwirtschafteten Geld des September gehe ich im Oktober zum Essen für 50 Euro
    Die 50 Euro buchst Du als Privatentnahme.

    und überweise 70 Euro auf mein Privatkonto.
    Die 70 Euro buchst Du als Privatentnahme.

    Wo kommt das jetzt hin, und wie läuft das mit der USt?
    Da läuft gar nichts.

    copy

  15. #15
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    Zitat Zitat von fishfuse Beitrag anzeigen
    Das versteht ich leider nicht ganz.

    Mal ein Beipiel: Von dem erwirtschafteten Geld des September gehe ich im Oktober zum Essen für 50 Euro und überweise 70 Euro auf mein Privatkonto. Wo kommt das jetzt hin, und wie läuft das mit der USt?
    Vielleicht solltest du erstmal über die Begriffe Ausgaben, Einnahmen und Gewinn nachdenken....

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Die 50 Euro buchst Du als Privatentnahme.
    ..................
    Die 70 Euro buchst Du als Privatentnahme.
    In der EÜR gibt es keine "Privatentnahme" des Gewinns.
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