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Thema: zurückliegende Jahre vor Selbständigkeit für FA interessant

  1. #1
    TP-Newbie Sophie macht alles soweit korrekt
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    zurückliegende Jahre vor Selbständigkeit für FA interessant

    Hallo zusammen,

    vorab: Klasse-Forum ! Ich habe hier schon viel herumgestöbert. Doch eine meiner wichtigsten Einstiegsfragen bekam ich nicht beantwortet.

    Interessiert sich das Finanzamt eigentlich dafür, dass ich jahrelang keinen Einkommensteuerausgleich gemacht habe ? War bisher nicht dazu verpflichtet (Steuerklasse 1, seit letztem Jahr Klasse IV, keine Freibeträge etc.)

    Werde das komische Gefühl nicht los, dass sich das FA jetzt für meine zurückliegenden Jahre interessiert und mich mit allen möglichen Fragen und Aufforderungen bombardiert.

    Zum Hintergrund meiner Befürchtungen:

    Bin jahrelang halbtags im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Seit letztem Jahr habe ich in verschiedenen Bildungseinrichtungen unterrichtet - das aber sehr blauäugig. Nun ist mir klar, dass das eine Tätigkeit als Freiberuflerin war. Bitte nicht lachen.
    Gesamte Einnahmen der Freiberuflichkeit beliefen sich in 2006 auf 3.000 Euro. In 2007 werden ich wohl so auf 9.000 Euro kommen.

    Das glaubt mir doch kein Sachbearbeiter beim FA, wenn ich jetzt ankomme und behaupte, ich sei zu doof gewesen und möchte gerne meine Umsätze aus selbständiger Arbeit mal so eben angeben und nachversteuern lassen.

    Kramen die nun in meinen letzten Jahren herum, stellen alle möglichen Fragen und wollen tausend Formulare zurückgeschickt bekommen ? Ist es vielleicht sogar so, dass die wegen meiner Nachlässigkeiten die Bildungseinrichtungen kontaktieren und denen auf den Keks gehen?

    Falls Ihr dazu Erfahrungswerte habt, wäre ich ganz dankbar.

    LG
    Sophie

  2. #2
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    Zitat Zitat von Sophie Beitrag anzeigen

    Interessiert sich das Finanzamt eigentlich dafür, dass ich jahrelang keinen Einkommensteuerausgleich gemacht habe ? War bisher nicht dazu verpflichtet (Steuerklasse 1, seit letztem Jahr Klasse IV, keine Freibeträge etc.)
    Du meinst, Du hast keine _Steuererklärung_ gemacht, weil Du glaubtest, dazu nicht verpflchtet zu sein?

    Bin jahrelang halbtags im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Seit letztem Jahr habe ich in verschiedenen Bildungseinrichtungen unterrichtet - das aber sehr blauäugig. Nun ist mir klar, dass das eine Tätigkeit als Freiberuflerin war. Bitte nicht lachen.
    Gesamte Einnahmen der Freiberuflichkeit beliefen sich in 2006 auf 3.000 Euro. In 2007 werden ich wohl so auf 9.000 Euro kommen.
    Damit warst Du verpflichtet, für 2006 eine Steuererklärung zu machen. Abgesehen natürlich davon, dass Du die selbstständige, freiberufliche Tätigkeit hättest dem FA anzeigen und Dir eine Steuernummer geben lassen und mit der Steuererklärung eine EÜR machen müssen ...

    Das glaubt mir doch kein Sachbearbeiter beim FA, wenn ich jetzt ankomme und behaupte, ich sei zu doof gewesen und möchte gerne meine Umsätze aus selbständiger Arbeit mal so eben angeben und nachversteuern lassen.
    Versteuert wird natürlich das gesamte Einkommen. Also Deine Einkünfte aus der Angestelltentätigkeit PLUS Deine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit PLUS eventuelle Zusatzeinkünfte (Zinsen, Vermietung/Verpachtung, whatever). Liegt Dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag von 7664,- Euro im Jahr, bezahlst Du gar keine Einkommenssteuer, alles was darüber liegt, musst Du versteuern.

    Und ob Dir ein FA jetzt glaubt oder nicht - dass es so wie bisher nicht weiter gehen kann, ist klar. Ich würde mir an Deiner Stelle einen Steuerberater suchen, der mit Dir zusammen die nötigen Schritte unternimmt.

    Kramen die nun in meinen letzten Jahren herum, stellen alle möglichen Fragen und wollen tausend Formulare zurückgeschickt bekommen ? Ist es vielleicht sogar so, dass die wegen meiner Nachlässigkeiten die Bildungseinrichtungen kontaktieren und denen auf den Keks gehen?
    Damit musst Du wohl rechnen - Du hast Einkünfte gehabt, die nicht angegeben, nicht versteuert ... irgendwie klar, dass die nachgucken, ob das nicht vielleicht erst seit 2006 so geht.

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  3. #3
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    Vor allem sind im Fragebogen zur seuerlichen Erfassung aufgeschlüsselt nach Einkunftsart anzugeben. Dass Du gedacht hast Du wärst nicht verpfichtet die Erklärung abzugeben glaubt man Dir vielleicht noch irgendwie, spätestens mit dem Weglassen der Einkünfte beim Ausfüllen des Fragebogens würdest Du jedoch bewusst Einkünfte gegenüber dem Finanzamt verschweigen - und spätestens damit endet dann wohl der Punkt, bis zu dem man Dir gauben könnte.

  4. #4
    TP-Newbie Sophie macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Bekomme irgendwie ein ganz mulmiges Gefühl.

    Habe ich mit Konsequenzen zu rechnen, wenn ich erst jetzt rückwirkend für 2006 meinen Einkommensteuerausgleich mache und erst jetzt die 3000,- aus der Freiberuflichkeit angebe ?

    Und warum sollte ein Steuerberater hier bessere Chancen haben ? Ist es nicht klüger, sich selbst zu den Fehlern zu bekennen ?

  5. #5
    TP-Greis Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Avatar von Rinaldo
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    Sicher ist es klüger, sich selbst zu Fehlern zu bekennen - aber ein Steuerberater ist nun einmal da, um Dich zu beraten. Und Beratung hast Du wohl dringend nötig.
    </andy>
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  6. #6
    TP-Newbie Sophie macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Rinaldo Beitrag anzeigen
    Sicher ist es klüger, sich selbst zu Fehlern zu bekennen - aber ein Steuerberater ist nun einmal da, um Dich zu beraten. Und Beratung hast Du wohl dringend nötig.
    Dank dieses hervorragenden Forums bin ich schon ziemlich weit in die Thematik vorgestoßen.Aber insbesondere der Praxisalltag deutscher Finanzämter ist mir nicht so klar.

    Vor allem wundere ich mich, dass jemand wie ich nicht schon vorher aufgefallen ist. Nicht etwa, dass ich es mir gewünscht hätte, aber komisch finde ich das schon. Kann mir nur vorstellen, dass meine paar Auftraggeber keine Betriebsprüfungen hatten oder die Finanzbehörden schlichtweg überlastet sind.

    Meine bisherige Dummheit mal dahingestellt. Was ich keinesfalls möchte, ist, dass Finanzbeamte jetzt meinen Auftraggebern Zeit und Nerven rauben.

    Denn dann bin ich lieber für einen "sauberen" Start - und zwar mit einer angemeldeten Freiberuflichkeit ab jetzt in die Zukunft gerichtet.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Sophie Beitrag anzeigen
    Kann mir nur vorstellen, dass meine paar Auftraggeber keine Betriebsprüfungen hatten oder die Finanzbehörden schlichtweg überlastet sind.
    Oder deren Steuererklärung noch nicht abgegeben oder bearbeitet wurde.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Sophie Beitrag anzeigen
    Denn dann bin ich lieber für einen "sauberen" Start - und zwar mit einer angemeldeten Freiberuflichkeit ab jetzt in die Zukunft gerichtet.
    Damit bist Du aber Dein Problem aus 2006 nicht los.

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  9. #9
    TP-Member Gert 3 macht alles soweit korrekt
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    Nun ja--wenn er jetzt seine Steuererklärung 2006 abgibt, erwartet ihn evtl.ein Verspätungszuschlag.
    Die nachgeforderten Steuern sollten dann umgehend gezahlt werden, da die Abgabe der Erklärung eine Selbstanzeige ( §§ 371, 378 AO) darstellt, bei der die straf-oder bußgeldbefreiende Wirkung nur eintritt,wenn die nachgeforderte Steuer innerhalb der vom FA gesetzten Frist gezahlt wird.
    Gruß aus dem Rheinland

  10. #10
    TP-Newbie Sophie macht alles soweit korrekt
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    Smile

    Zitat Zitat von Gert 3 Beitrag anzeigen
    Nun ja--wenn er jetzt seine Steuererklärung 2006 abgibt, erwartet ihn evtl.ein Verspätungszuschlag.
    Die nachgeforderten Steuern sollten dann umgehend gezahlt werden, da die Abgabe der Erklärung eine Selbstanzeige ( §§ 371, 378 AO) darstellt, bei der die straf-oder bußgeldbefreiende Wirkung nur eintritt,wenn die nachgeforderte Steuer innerhalb der vom FA gesetzten Frist gezahlt wird.
    Hallo Gert,

    kaum zu glauben, aber nicht nur Männer sind manchmal zu doof für die Steuer. Der "er" ist eine "sie".
    Habe mittlerweile mit einigen meiner Kollegen aus dem Seminarbereich gesprochen. Einer ist dabei, der seit vielen Jahren keine Steuererklärung abgibt - wissentlich !!! Ich könnte damit nicht leben. Trotzdem frage ich mich, wie so etwas möglich ist.

    LG
    Sophie

  11. #11
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    Zitat Zitat von Sophie Beitrag anzeigen
    Habe mittlerweile mit einigen meiner Kollegen aus dem Seminarbereich gesprochen. Einer ist dabei, der seit vielen Jahren keine Steuererklärung abgibt - wissentlich !!! Ich könnte damit nicht leben. Trotzdem frage ich mich, wie so etwas möglich ist.
    Fragst Du Dich auch, wie es sein kann, dass es Menschen gibt, die 20 Jahre lang ohne Führerschein Auto fahren, bis sie erwischt werden?

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  12. #12
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    @Sophie: Wer gibt dir die Sicherheit, dass diese Person wirklich keine Steuererklärung abgibt? Reden kann man viel!

    Fragst Du Dich auch, wie es sein kann, dass es Menschen gibt, die 20 Jahre lang ohne Führerschein Auto fahren, bis sie erwischt werden?

    copy
    Sehr gutes Beispiel! Ne ne, Steuerhinterziehung ist nun wahrlich kein Zuckerschlecken, vorallem wenn die netten Leute von der Steuerfahndung morgens um 8 Uhr an der Tür klingeln.

    Zumal die Möglichkeiten "Steuern zu sparen, durch Nichtangabe" immer schwieriger wird durch elektronische Vernetzungen, Abgleiche usw.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



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