Du meinst, Du hast keine _Steuererklärung_ gemacht, weil Du glaubtest, dazu nicht verpflchtet zu sein?
Damit warst Du verpflichtet, für 2006 eine Steuererklärung zu machen. Abgesehen natürlich davon, dass Du die selbstständige, freiberufliche Tätigkeit hättest dem FA anzeigen und Dir eine Steuernummer geben lassen und mit der Steuererklärung eine EÜR machen müssen ...Bin jahrelang halbtags im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Seit letztem Jahr habe ich in verschiedenen Bildungseinrichtungen unterrichtet - das aber sehr blauäugig. Nun ist mir klar, dass das eine Tätigkeit als Freiberuflerin war. Bitte nicht lachen.
Gesamte Einnahmen der Freiberuflichkeit beliefen sich in 2006 auf 3.000 Euro. In 2007 werden ich wohl so auf 9.000 Euro kommen.
Versteuert wird natürlich das gesamte Einkommen. Also Deine Einkünfte aus der Angestelltentätigkeit PLUS Deine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit PLUS eventuelle Zusatzeinkünfte (Zinsen, Vermietung/Verpachtung, whatever). Liegt Dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag von 7664,- Euro im Jahr, bezahlst Du gar keine Einkommenssteuer, alles was darüber liegt, musst Du versteuern.Das glaubt mir doch kein Sachbearbeiter beim FA, wenn ich jetzt ankomme und behaupte, ich sei zu doof gewesen und möchte gerne meine Umsätze aus selbständiger Arbeit mal so eben angeben und nachversteuern lassen.
Und ob Dir ein FA jetzt glaubt oder nicht - dass es so wie bisher nicht weiter gehen kann, ist klar. Ich würde mir an Deiner Stelle einen Steuerberater suchen, der mit Dir zusammen die nötigen Schritte unternimmt.
Damit musst Du wohl rechnen - Du hast Einkünfte gehabt, die nicht angegeben, nicht versteuert ... irgendwie klar, dass die nachgucken, ob das nicht vielleicht erst seit 2006 so geht.Kramen die nun in meinen letzten Jahren herum, stellen alle möglichen Fragen und wollen tausend Formulare zurückgeschickt bekommen ? Ist es vielleicht sogar so, dass die wegen meiner Nachlässigkeiten die Bildungseinrichtungen kontaktieren und denen auf den Keks gehen?
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