hallo,
was passiert mit den gwg´s weiter? darf ich die ins private entnehmen, entsorgen, muß ich die verkaufen und als einnahme buchen und mwst abführen? wie buche ich es ein?
gruß georg
Quelle: OFD Niedersachsen§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG
Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wurde bei den Gewinneinkunftsarten für nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte, hergestellte oder eingelegte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die Betragsgrenze von 410 Euro auf 150 Euro abgesenkt (§ 6 Abs. 2 EStG). Gleichzeitig wurde das Wahlrecht zwischen ofortabschreibung und Verteilung der Anschaffungskosten/Herstellungskosten/Einlagewerte auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschafft. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten/Herstellungskosten (vermindert um darin enthaltene Vorsteuerbeträge) oder Einlagewerte (im weiteren nur noch Anschaffungskosten) von mehr als 150 Euro, aber nicht mehr als 1.000 Euro, wurde die zwingende Bildung eines wirtschaftsjahrbezogenen Sammelpostens
vorgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG).
Künftig bestehen durch die Änderungen des § 6 Abs. 2 und 2a EStG durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wieder weitgehende Wahlrechte. Außerdem wird die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG von 150 Euro auf 410 Euro angehoben.
Danach hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, für selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten jeweils nicht 410 Euro übersteigen, statt der Absetzung für Abnutzung nach der Nutzungsdauer den sofortigen etriebsausgabenabzug in Anspruch zu nehmen (§ 6 Abs. 2 EStG). Macht er hiervon Gebrauch, so sind die Wirtschaftsgüter, deren Wert 150 Euro übersteigt, in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Das Verzeichnis braucht jedoch nicht geführt zu werden, wenn die erforderlichen Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind. Mit der Entscheidung für den sofortigen Betriebsausgabenabzug nach § 6 Abs. 2 EStG gelten bereits für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 410 Euro nach § 6 Abs. 1 EStG die allgemeinen Abschreibungsregelungen des § 7 EStG.
Anstelle der Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG kann der Steuerpflichtige auch die Sammelposten-Regelung nach § 6 Abs. 2a EStG beanspruchen. In diesem Fall ist für alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150 Euro, aber nicht über 1.000 Euro, ein wirtschaftsjahrbezogener Sammelposten zu bilden. Dieser ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden fünf Jahren
jeweils mit einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen.
Übersteigen die Anschaffungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts nicht 150 Euro, so können diese grundsätzlich sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 6 Abs. 2a Satz 4 EStG). Der Steuerpflichtige hat aber auch die Möglichkeit, die Anschaffungskosten dieses Wirtschaftsguts nach den allgemeinen Abschreibungsgrundsätzen auf die Nutzungsdauer zu verteilen.
Die Wahlrechte zur Bildung eines Sammelposten oder zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten nicht über 150 Euro können für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter nur einheitlich ausgeübt werden (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG). Damit ist auch ein Nebeneinander der Regelungen nach § 6 Abs. 2 EStG und § 6 Abs. 2a EStG ausgeschlossen.
Anwendung: Die Neuregelung des § 6 Abs. 2, 2a EStG ist erstmals auf Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 16 Satz 14 EStG).
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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hallo,
was passiert mit den gwg´s weiter? darf ich die ins private entnehmen, entsorgen, muß ich die verkaufen und als einnahme buchen und mwst abführen? wie buche ich es ein?
gruß georg
Was meinst Du damit genau?
GWG´s die in den Pool wandern, sind 5 Jahre abzuschreiben unabhängig davon, ob Sie vor Ablauf dieser 5 Jahre veräußert, entnommen oder vernichtet worden sind.(Handelsrechtlich absoluter Nonsens, aber so ist das Steuerrecht halt!)
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
ja das meine ich, also ich kaufe mich ne camera für 405 netto verticke die mainem kumpel und buche als verschrottet ;-)
bei entnahme veräußerung muß ich als einnahme buchen und mwst abführen ist richtig?
gruß georg
Dann mach' das im stillen Kämmerlein, du musst hier nicht jeden theoretischen Scheiss öffentlich "checken".
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Die Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern ab 2010
Stand: Mai 2011
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo Sven,
danke für die neuen GWG-Informationen, Stand: Mai 2011.
Hab` ich es richtig verstanden? Können neuerdings GWG`s, die bis 410,-€ netto Anschaffungswert aufweisen, sofort im Anschaffungsjahr als Betriebskosten abgeschrieben werden? (Nicht wie bisher nur bis zum Wert von nur 150,-€).
Wie verfahre ich dann mit den GWG`s, die z. B. 900,-€ kosten? Wenn ich mich hierbei durchgehend für einen Sammelposten (5J. AfA) entscheide: hat es automatisch einen Einfluss auf die "bis 410,-€-GWG`s", die ich doch lieber als Sofortabschreibung geltend machen will...?
Anna
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