Die Kleinunternhemerregelung betrifft die Umsatzsteuer.
Ab Einkünften (auch die des Teilzeitjobs) von rund 7600 € muss Einkommensteuer bezahlt werden.
Also... zwei paar Schuhe.![]()
Hallo!
Bin neu hier und habe eine Frage die mir noch niemand den ich kenne beantworten konnte aber hier scheinen ja viele Leute echt Ahnung zu haben...
Folgendes:
- Arbeite Teilzeit ( Gleitzone 400-800€) Jahreseinkommen von ca. 7000€
-Möchte mich nun zusätzlich gerne Selbstständig machen im Bereich IT-Dienstleistungen.
In wie fern muss ich nun Steuerabgaben zahlen?
17.500€ ist ja die Grenze beim Kleinunternehmer. Rechnet sich da nun der Verdienst aus der Teilzeit mit ein oder sind das zwei getrennte Sachen?
Bin völlig verwirrt.![]()
Die Kleinunternhemerregelung betrifft die Umsatzsteuer.
Ab Einkünften (auch die des Teilzeitjobs) von rund 7600 € muss Einkommensteuer bezahlt werden.
Also... zwei paar Schuhe.![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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