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Thema: Abschreiben von Betriebsmitteln

  1. #1
    TP-Newbie Ranch macht alles soweit korrekt
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    1

    Abschreiben von Betriebsmitteln

    Moin Leute,

    vielleicht finde ich hier eine adäquate Antwort:

    Ich beabsichtige im Nebenerwerb Brennholz zu verkaufen. Um unangenehmen Mitteilungsbedürftigen namens Arno Nym vorzubeugen, möchte ich dies offiziell betreiben.

    Hierzu fehlen wir mir noch wichtige Daten von der Stadt (Gewerbeabteilung). Da ich einen Resthof besitze, kommt es zu Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten. Diese sind grundsätzlich nicht Gewerbeanmeldepflichtig. Nun kommen wir in den Grenzbereich, denn Holz kaufe ich an. Dies schlage ich selber und verarbeite es zu Kaminholz. Daher ist die Stadt auf Grund von Ausnahmeregelungen in land/forstwirtschaftlichen Verkaufsbereichen noch unwissend und kann mir !noch! (nach 3 Wochen) keine rechtsverbindliche Auskunft geben.

    Aus der mögl. Anmeldepflicht (Gewerbe oder Land/Forstverkaufstätigkeiten) resultiert, dass das Finanzamt über mögl. Freibeträge, Abgaben, pp noch keine Angaben machen kann, da hierfür wiederum verschiedene Bereiche zuständig sind.

    Letztlich habe ich im Vorwege nun konkrete Fragen:

    - Zunächst rechne ich mit max Verkaufseinnahmen von 6000 €
    - Hiervon ist natürlich der Holzeinkauf noch abzurechnen -> sagen wir 2500€

    - Darüberhinaus benötige ich ja Betriebsmittel (Säge, Sprit, usw.)
    - Zusätzlich wird ein Holzspaltautomat angeschafft (10 000 €)
    - weitere mögl. Betriebsmittel bleiben sicher nicht aus


    Ich würde gerne wissen, ob man möglicherweise die Betriebsmittel in irgendeiner Form steuerlich absetzen kann (und wie man das macht).

    Zur Information noch:

    Ich arbeite seit Jahren mit Holz im Rahmen des Eigenbedarfs. Vom Mengenvolumen befinden wir uns bei ca. 60-80 Rm Brennholz. Gewisse Sachen sind also schon vorhanden und werden nur erneuert, wenn man diese eben "irgendwie abschreiben" kann.

    Da ich erst angefangen habe, mich mit diesem Thema ernster zu beschäftigen, fehlt mir also ein gewisses Grundwissen in solchen Sachen.


    Möglicherweise wurden hier solchen Themen schon häufig abgearbeitet, bei Wiederholung bitte ich um Entschuldigung. Allerdings kann ich mir nur mit direkten Fragen weiterhelfen, die sich eben direkt auf mein Vorhaben beziehen.


    Mit freundlich Grüßen aus dem Norden

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich würde gerne wissen, ob man möglicherweise die Betriebsmittel in irgendeiner Form steuerlich absetzen kann (und wie man das macht).
    Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind. Also auf die Betriebsmittel.

    Eine private Nutzung ist natürlich entsprechend zu berücksichtigen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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