Also...
wenn du "lediglich"
Aufwand an Geldkonto
oder
Geldkonto an Ertrag
buchst, dann erfasst du lediglich den Geldfluß, Erträge und die Ausgaben.
Bei der Debitoren-Kreditoren-Buchhaltung erfasst du zudem deine Forderungen und Verblindlichkeiten.
Dies ermöglicht Dir z.B. das überwachen deiner offenen Rechnungen.
Einen Unterschied macht es noch bei der Gewinnermittlungsart.
Wenn der Gewinn nach §4 Abs. 3 EStG ermittelt wird, kannst du Dir aussuchen ob du Debitoren- und Kreditorenkonten führen willst, bei der Gewinnermittlung nach §4 Abs. 1 EStG und § 5 EStG ist es quasi Pflicht, da du zum Bilanzstichtag deine Forderungen und Verbindlichkeiten ausweisen musst...
Gruß,
Matthias


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren