Hallo!
Ganz knapp formuliert: Ein VWL-Zuschusss seitens des Arbeitgebers ist nix anderes als sowohl lohnsteuer-als auch sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, ergo kann der Arbeitgeber dies als Betriebsausgaben abziehen.
Der Arbeitgeber bekommt nichts zurück, wüsste nicht wie. Wenn doch, bitte um Klarstellung. Man lernt ja nie aus.![]()
Der Arbeitnehmer erhält dann im Rahmen der Steuererklärung entweder eine Arbeitnehmersparzulage festgesetzt oder eine Wohnungsbauprämie.


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