nöö ... geht meines Wissens nur mit Mitarbeitern
das bringt mich auf die Idee: kann ein 1-Mann Einzelunternehmen den verbrauchten Kaffee (und Kuchen) als Betriebsausgabe geltend machen? Dies wäre sonst ungerecht wenn dies nur Firmen mit Mitarbeitern vorbehalten wäre?
nöö ... geht meines Wissens nur mit Mitarbeitern
Schweinerei .. ohne Nikotin und Koffein kann ich nämlich gar nicht arbeiten, also ne eindeutige (*hust*) Betriebsausgabe ..![]()
Wenn ich doch mal um eine sachliche konstruktive Diskussion hier bitten dürfte.
Immer diese OT-Beiträge aus den Mod-Reihen!![]()
noch mehr obermegahyperkorinthenkackermässig
Gruß HMV
Meiner Meinung nach ist es eine Sache als was man diese Kaffeekasse deklariert... bisher habe ich jedoch noch niemanden gekannt der dies als Einnahme in das Kassenbuch gebucht hat.
Bisher kenne ich das so das niemand die Kassenbons/ Rechnungen für den Kaffee, Milch und Zucker als Firmenausgabe gebucht hat sondern als eine Privatangelegenheit der Mitarbeiter die dies untereinander verrechnen, die Firma stellt nur die Räumlichkeit sowie die Kaffeemaschine... nimmt man jedoch die Kassenbons des Kaffee, der Milch und des Zuckers als Firmenausgabe in die Buchhaltung dann ist die Spende der Mitarbeiter als Einnahme zu verbuchen.
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