Um die Künstlersozialabgabe nach KVSG.
Du hast also 2002 ein Gewerbe angemeldet, aber dieses Gewerbe nie betrieben?Ich habe 2002 ein Gewerbeschein gemacht. Für den Bereich Internetseiten, Soundbearbeitung, etc.... Aber bis 2006 habe ich keinen einzigen Auftrag getätigt.
Aber Steuererklärungen hast Du in der Zeit doch abgegeben?Demnach habe ich auch keine Steuerabgaben gemacht.
Was heisst "gecancelt"? Hast Du das Gewerbe abgemeldet?Anfang 2006 habe ich dann veruscht ein Mastering Studio zu eröffnen. Ich habe von Januar bis Oktober 2006 genau drei Aufträge a 30,- Euro getätigt. Ende 2006 habe ich das Unternehmen auch gleich wieder gecancelt. Das habe ich auch so dem Finanzamt mitgeteilt.
Ja nun - _behaupten_ kann das ja jeder ... die wollten es aber belegt haben:Anfang 2007 bekam ich Post von der KSK mit der Bitte für mein Mastering Studio angaben zu machen.
Ich schrieb denen zurück das die Firma seit Ende 2006 platt ist und nur dreimal diese mini Beträge als Umsatz angefallen sind.
Das war wohl ein Fehler, ja - denn jetzt hat die KSK eben geschätzt. Was sollen sie sonst machen, wenn Du Angaben verweigerst ...Daraufhin schrieb mich die KSK nochmal an und forderte mich auf weitere Unterlagen auszufüllen. Was ich nicht gemacht habe. Womöglich war das mein Fehler.
Such' Deine Unterlagen zusammen und geh' zum Anwalt. Schnell.Jetzt ist es soweit das ich gestern einen Brief vom Zoll bekam. Aufgrund einer Forderung der KSK für die letzen 5 Jahre in Höhe von knapp 18.000,- Euro ?
Ich soll die Forderung bezahlen, sonst pfänden sie mein Einkommen.... ??
Was soll ich den jetzt machen.
Man hat eben als Selbstständiger auch Pflichten. Wenn man denen nicht nachkommt und larifari 'Unternehmen cancelt' und Aufforderungen ignoriert, bestimmte Unterlagen einzureichen, hat man dann irgendwann ein Problem ...Ich hab ehrlich nichts weiter gemacht ! Das kann doch nicht wahr sein oder ?
Wie gesagt: Schnell alle Unterlagen zusammensuchen und ab zum Anwalt. Ohne den wirst Du da nicht mehr rauskommen.
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