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Thema: Ist das so rechtens ? Künstler Sozial Abgabe

  1. #1
    TP-Newbie Herbert9000 macht alles soweit korrekt
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    Angry Ist das so rechtens ? Künstler Sozial Abgabe

    Hallo.

    Ich hab mal eine Frage an euch, ob das so rechtens ist ?
    Es geht um die Abgabe bei der Künstler Sozial Kasse.

    Ich habe 2002 ein Gewerbeschein gemacht. Für den Bereich Internetseiten, Soundbearbeitung, etc.... Aber bis 2006 habe ich keinen einzigen Auftrag getätigt.
    Demnach habe ich auch keine Steuerabgaben gemacht.
    Anfang 2006 habe ich dann veruscht ein Mastering Studio zu eröffnen. Ich habe von Januar bis Oktober 2006 genau drei Aufträge a 30,- Euro getätigt.
    Ende 2006 habe ich das Unternehmen auch gleich wieder gecancelt. Das habe ich auch so dem Finanzamt mitgeteilt.

    Anfang 2007 bekam ich Post von der KSK mit der Bitte für mein Mastering Studio angaben zu machen.

    Ich schrieb denen zurück das die Firma seit Ende 2006 platt ist und nur dreimal diese mini Beträge als Umsatz angefallen sind.

    Daraufhin schrieb mich die KSK nochmal an und forderte mich auf weitere Unterlagen auszufüllen. Was ich nicht gemacht habe. Womöglich war das mein Fehler.

    Jetzt ist es soweit das ich gestern einen Brief vom Zoll bekam. Aufgrund einer Forderung der KSK für die letzen 5 Jahre in Höhe von knapp 18.000,- Euro ?

    Ich soll die Forderung bezahlen, sonst pfänden sie mein Einkommen.... ??

    Was soll ich den jetzt machen. Ich hab ehrlich nichts weiter gemacht ! Das kann doch nicht wahr sein oder ?

    Wäre für jeden Rat dankbar.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Herbert9000 Beitrag anzeigen
    Hallo.

    Ich hab mal eine Frage an euch, ob das so rechtens ist ?
    Es geht um die Abgabe bei der Künstler Sozial Kasse.
    Um die Künstlersozialabgabe nach KVSG.

    Ich habe 2002 ein Gewerbeschein gemacht. Für den Bereich Internetseiten, Soundbearbeitung, etc.... Aber bis 2006 habe ich keinen einzigen Auftrag getätigt.
    Du hast also 2002 ein Gewerbe angemeldet, aber dieses Gewerbe nie betrieben?

    Demnach habe ich auch keine Steuerabgaben gemacht.
    Aber Steuererklärungen hast Du in der Zeit doch abgegeben?

    Anfang 2006 habe ich dann veruscht ein Mastering Studio zu eröffnen. Ich habe von Januar bis Oktober 2006 genau drei Aufträge a 30,- Euro getätigt. Ende 2006 habe ich das Unternehmen auch gleich wieder gecancelt. Das habe ich auch so dem Finanzamt mitgeteilt.
    Was heisst "gecancelt"? Hast Du das Gewerbe abgemeldet?

    Anfang 2007 bekam ich Post von der KSK mit der Bitte für mein Mastering Studio angaben zu machen.

    Ich schrieb denen zurück das die Firma seit Ende 2006 platt ist und nur dreimal diese mini Beträge als Umsatz angefallen sind.
    Ja nun - _behaupten_ kann das ja jeder ... die wollten es aber belegt haben:

    Daraufhin schrieb mich die KSK nochmal an und forderte mich auf weitere Unterlagen auszufüllen. Was ich nicht gemacht habe. Womöglich war das mein Fehler.
    Das war wohl ein Fehler, ja - denn jetzt hat die KSK eben geschätzt. Was sollen sie sonst machen, wenn Du Angaben verweigerst ...

    Jetzt ist es soweit das ich gestern einen Brief vom Zoll bekam. Aufgrund einer Forderung der KSK für die letzen 5 Jahre in Höhe von knapp 18.000,- Euro ?

    Ich soll die Forderung bezahlen, sonst pfänden sie mein Einkommen.... ??

    Was soll ich den jetzt machen.
    Such' Deine Unterlagen zusammen und geh' zum Anwalt. Schnell.

    Ich hab ehrlich nichts weiter gemacht ! Das kann doch nicht wahr sein oder ?
    Man hat eben als Selbstständiger auch Pflichten. Wenn man denen nicht nachkommt und larifari 'Unternehmen cancelt' und Aufforderungen ignoriert, bestimmte Unterlagen einzureichen, hat man dann irgendwann ein Problem ...

    Wie gesagt: Schnell alle Unterlagen zusammensuchen und ab zum Anwalt. Ohne den wirst Du da nicht mehr rauskommen.

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  3. #3
    TP-Newbie Herbert9000 macht alles soweit korrekt
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    Oh Mann. ist das doof.
    Wenn ich es der Künstler Kasse belegen kann, bleiben die dann trotzdem auf Ihrer Schätzung bestehen weil ich es versäumt hatte die Unterlagen auszufüllen ?

    Ich werd auf jedenfall nochmal einen Wiederspruch einlegen. Ich hab alle Rechnungen noch aufbewahrt.

    Zudem habe ich auch noch einen Behinderten Ausweis. 70% Behinderung. Evtl. bringt das ja auch was. Ich denk aber eher nicht.

    Danke erst mal für die Ausführliche Antwort.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Herbert9000 Beitrag anzeigen
    Oh Mann. ist das doof.
    Wenn ich es der Künstler Kasse belegen kann, bleiben die dann trotzdem auf Ihrer Schätzung bestehen weil ich es versäumt hatte die Unterlagen auszufüllen ?
    Eher nicht, ob aber evtl. ein Bußgeld und Verfahrenskosten fällig sind, kann Dir ein Anwalt sagen.

    Ich werd auf jedenfall nochmal einen Wiederspruch einlegen. Ich hab alle Rechnungen noch aufbewahrt.
    Auch darüber solltest Du mit einem Anwalt sprechen - wogegen willst Du denn jetzt Widerspruch einlegen? Gegen die Schätzung durch die KSK oder gegen die Zahlungsaufforderung durch den Zoll?

    Tu' Dir den Gefallen und gehe zu einem Anwalt.

    Zudem habe ich auch noch einen Behinderten Ausweis. 70% Behinderung. Evtl. bringt das ja auch was. Ich denk aber eher nicht.
    Nee, das wird Dir nichts helfen.

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