siehe A 253 UStR und A 191 Abs. 5 UStRDie Waren, die ich bis 31.12.07 kaufe, rechne ich noch dieses Jahr als Kleinunternehmer ab. Aber was ist z.B. wenn ich jetzt etwas bestelle, das erst im Januar geliefert wird und im Januar bezahlt wird? Oder jetzt schon bezahlt, aber erst im Januar geliefert, usw. Ist hier das Rechnungsdatum entscheidend, Lieferdatum oder wonach richtet sich das?
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584916
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584834
es kommt also auf die Ausführung der Leistung an. Bei Warenlieferung ist dabei der Beginn der Beförderung maßgebend.
steht in A 253 UStR2) Verkauf:
Prinzipiell gleiche Fragestellung. Alles, was ich bis 31.12. ausliefere, geht nach Kleinunternehmerregelung, ab 1.1.08 dann mit MwSt, oder was zählt hier, Lieferdatum, Rechnungsdatum (wann ich die Rechnung schreibe) oder wie genau grenzt man das ab?
auch hier gilt der Zeitpunkt der Leistungsausführung.
steuerrechtliche Buchführungspflicht ist in § 141 AO geregelt. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich daraus, ob man Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist oder nicht.3) EÜR:
Wie sind eigentlich die Bestimmungen, wann man als Einzelunternehmer ne EÜR machen kann, bzw. ab wann muss man bilanzieren (Einkommensgrenzen, sonstige Bestimmungen)?
Gruß
Sven


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