
Zitat von
junimond
Nur noch eine Nachfrage:
Bist du bei deiner freiberuflichen Tätigkeit nur USt frei wegen der Umsatzgrenze (also weniger als 17500€ pro Jahr) oder ist diese Tätigkeit im Rahmen einer Lehrtätigkeit von der USt befreit?
Es gibt ja bestimmte Lehrtätigkeiten (wie z.b. meine Tätigkeit als Instrumentallehrer an einer Musikschule), die grundsätzlich von der USt befreit sein können und dann greift nämlich für Nebenkosten die Regel: die Hauptleistung bestimmt die Nebenleistung, d.h. Haupttätigkeit "Lehre" USt frei, dann auch automatisch die Nebenkosten, hier Fahrtkostenerstattung, USt frei, unabhängig von der Höhe des Jahresumsatzes.
Allerdings darf man dann auch aus Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehen keine Vorsteuer geltend machen...
Ich weiß nicht, ob das hier überhaupt von belang ist, wollte ich aber nur mal so anmerken...