richtigWie ermittelt man nun diesen Abschreibungsbetrag? Ich habe im Netz etwas gelesen, dass dieser nicht der "normalen" Afa entspricht, sondern in Anlehnung zu § 15a UStG ermittelt wird - nämlich auf 5 Jahre.
man kann auch eine kürzere Dauer zugrunde legen. Siehe § 15a Abs. 5 UStG.Allerdings handelt es sich bei mir um einen gebraucht gekauften Pkw (3 Jahre alt), den ich auf 3 Jahre abschreibe.
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__15a.html
Gruß
Sven


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