der betrieblich genutzte Gebäudeteil ist zwingend zu bilanzieren. Einzige Ausnahme ist wenn dieser Teil einen untergeordneten Wert aufweist (§ 8 EStDV).
Gruß
Sven
Ein herzliches Hallo an alle.
Ich stehe vor einer Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine Einzelfirma. Die GmbH & Co KG wurde in einen Geschäftshaus und Wohnhaus betrieben und es wurde bilanziert.
Ich möchte das Geschäftshaus (Anlagevermögen) ganz aus den Büchern nehmen und ins Privatvermögen überführen, was ja auch eigentlich automatisch geschieht, wenn die GmbH austritt.... des weiteren sollte aber die neu gegründete Einzelfirma (übernahme der beweglichen Wirtschaftsgüter aus der GmbH & Co. KG) in einen Stockwerk des dann privaten Hauses ihre Aktivitäten aunehmen..... und nicht mehr bilanziert werden.
Mein Steuerberater sagte mir, sobald ich als Eigentümer des Hauses eine gewerbliche Tätigkeit ausführe, kommt dieses Stockwerk wieder in die Bücher...... also sollte ich es gleich nicht mit entnehmen.....
Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit in einen privaten Haus ein Gewerbe auszuführen ohne das es wieder in die Bücher kommt ??? Gibt es dafür § ???![]()
LG Nelly
der betrieblich genutzte Gebäudeteil ist zwingend zu bilanzieren. Einzige Ausnahme ist wenn dieser Teil einen untergeordneten Wert aufweist (§ 8 EStDV).
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Danke Sven, für deine schnelle Antwort, Du hast mir sehr weitergeholfen...![]()
LG Nelly
Hi,
War heute in der Gemeinde und habe die eine Firma GmbH & Co KG abgemeldet und eine neue Einzelfirma angemeldet.
Nun geht es ja immer noch um die Entnahme bzw. Nutzung von Räumen, welche ich zum betreiben meines Gewerbes benötige.
Die nicht Bilanzierung dieser Räume ist nicht möglich, da Sie keinen untergeordneten Wert darstellen.
So, nun hatte ich mir vorgestellt, dass ich mit meiner Schätzung (Verkehrswert des ganzen Wohn – und Geschäftshauses, fein aufgegliedert in einzelne Stockwerke, gewerblich genutzte Räume und privat Räume, gewerblich genutzte Parkfläche und auch private Parkfläche usw.) zu meinen Steuerberater gehe und sage dieses und jenes kommt raus und das eine Stockwerk bleibt drin……..
Er machte große Augen und sagte so einfach gehe das nicht, es sind verschiedene Buchwerte aufgeführt und die müssten zugeordnet werden. Naja, ich dachte kann ja nicht so schlimm sein……….. doch ist in den Jahren, wo mein Vater das Geschäft führte so manches gebaut und dazu gekauft worden, welches nicht eindeutig mehr zu zuordnen ist bzw. keine einzelnen Buchwerte hat. (Frage mich nur, wie das zustande kam !)Buchführung wurde ja von diesen Steuerberater gemacht und jede Rechnung wurde gekennzeichnet.(laut meines Vaters.)
Der Steuerberater möchte jetzt das ich einzelne Rechnungen raus suche (von 1984 an :-(( ) und alles nochmals fein säuberlich zuordne. Das kann doch nicht sein oder ????
Kann man denn nicht her gehen, das ganze Haus (um jetzt nur mal so ne Zahl zu nennen) von 500.000 Euro rausnehmen alles ins Privatvermögen überführen und dann 200.000 Euro wieder bei der neuen Firma zu aktivieren ??? Wäre doch die „sauberste" Lösung…….
LG Nelly
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