Der Kunde muss dir seine USt.-ID geben, dann kannst du eine Rechnung ohne USt. ausstellen. Es liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor.
Hallo,
vieleicht habe ich auch nur einen Denkfehler.
Folgender Fall liegt hypotetisch vor. Unternehmer aus Östereich kauft bei mir im Onlineshop Waren (keine Dienstleistungen). Der Kunde möchte auf Grund des Reverse Charge Verfahrens eine rechnung ohne USt haben. Der RE-Betrag liegt sagen wir mal bei 500,00 Euro/Brutto.
Ist in diesem Fall die Anwendung des Reverse Charge korrekt?
Ich bin der Meinung nein, da
1. keine Dienstleistung, sondern eine Warenlieferung
2. 5000,00 nicht erreicht.
Würde mich über eine Aufklärung sehr freuen.
Danke im Voraus
Gruß
Andreas
Der Kunde muss dir seine USt.-ID geben, dann kannst du eine Rechnung ohne USt. ausstellen. Es liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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