als Alleingesellschafter ohne weitere Auftraggeber und ohne versicherungspflichtige Angestellte bist du gesetzlich rentenversicherungspflichtig. Siehe auch Bundessozialgericht vom 24.11.2005.Rentenversicherung?
- laut verschiedenen Quellen keine Pflicht in gesetzlicher RV zu zahlen?
- es besteht eine private RV, irgendwie steuerrechtlich oder für die GmbH relevant?
Die private RV hat nichts mit der GmbH zu tun. Die Beiträge können als Sonderausgaben bei deiner Einkommensteuererklärung abgezogen werden.
ist nicht meine Baustelle; ist die Arbeitslosenversicherung nicht an die Rentenversicherungspflicht gekoppelt???Arbeitslosenversicherung?
- Pflicht? Wenn ja, zahlt nur der GF oder auch die GmbH?
Gruß
Sven


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