Also, zum einen musst du deinen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen. Weiter kann es sein, dass wenn du gewisse Grenzen überschreitest auch Gewerbesteuer bezahlen musst.
Um den Sachverhalt umsatzsteuerlich zu beurteilen fehlen ein paar Informationen... (Kleinunternehmer, Regelbesteuerung, etc.)
Redest du jetzt von Eingangs- oder Ausgangsrechnungen?
Die in deinen Eingangsrechnungen ausgewiesene USt kannst du als Vorsteuer in deiner monatlichen USt-Voranmeldung in Zeile 55 eintragen.
Die USt die du in deinen Ausgangsrechnungen ausweist musst du in den Zeilen 27 bis 29 Eintragen.
Gruß,
Matthias


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klar... bin glaube ich noch nicht ganz wach... sorry
