richtig ist, dass der Makler USt bezahlen muss (§ 13b UStG). Diese muss er aber auf den in Rechnung gestellten Betrag aufschlagen. Er hat kein Recht den Rechnungsbetrag zu kürzen.Mein Sohn hat ein Kunde für ein Versicherungsmakler gesucht und gefunden und hat Provision bekommen! (hat eine Rechnung geschrieben, mit Steuernr.). Aber der Makler hat 19% USt. behalten mit der Begrundung das mein Sohn sein Wohnsitz in Rumänien hat und er muß USt. bezahlen. Aber der Makler will nicht ein Bewiss im geben-von FA-das er das Geld an FA bezahlt hat!!
Gruß
Sven


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