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Thema: Kleinunternehmer - Abgaben an FA

  1. #1
    TP-Member Ljula macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer - Abgaben an FA

    Hallo Zusammen,

    Ich hätte da einpaar Fragen zum Kleinunternehmerdasein

    1. Welche Unterlagen muss ich bis zum 31.05.2008 meinem FA abgeben? ( Gewerbe ist Nebengewerbe), weitere Einkünfte aus nichtselbständigen Tätigkeit.
    ( Einnahmenüberschussrechnung)... was noch?
    2. Wenn ich die EÜR mache, da stelle ich ja meine Einnahmen ( alsoo Umsatz) gegenüber meinen Kosten, und teile dann dem FA meinen zu versteuernden Gewinn mit. Gibt es eine Möglichkeit, diese Steuern, die auf den Gewinn entfallen, zu berechnen?

    Danke sehr!

    lG

    Ljula

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Hallo,

    du musst eine EÜR erstellen und normalerweise die USt.-Erklärung ausfüllen, deine persönliche EkSt.-Erklärung mit allen benötigten Anlagen einreichen.
    Deine Einkünfte aus dem Gewerbe werden deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hinzugerechnet. Nach deinen pers. Verhältnissen bemisst sich dann die Versteuerung.
    Diverse Steuerprogramme die es jetzt überall günstig gibt helfen bei der EkSt.-Erklärung.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Member Ljula macht alles soweit korrekt
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    Aha,
    also die EÜR ist ja ein Teil der Einkommenssteuererklärung. Und die Umsatzsteuererklärung bezieht sich auf den Umsatz den ich gemacht habe?
    Übrings, muss ich diese Lohnsteuererklärung mit der EÜR und der Umsatzsteuererklärung jedes Jahr einreichen?
    Also wenn ich das Gewerbe morgen eröffne, muss ich dann also bis zum 31.05.2008 die ganzen Papiere einreichen oder erst am 31.05.2009?

    LG

    ljula
    Gibt es für Kleinunternehmer eine Freibetragsgrenze? Ohne dass der Gewinn versteuert wird?

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Ljula,

    wie wäre es, wenn Du - oder dein Freund - wenn Ihr Euch mal sehr gründlich informieren würdet, bevor (!) Ihr irgendeine Art selbstständiger Tätigkeit aufnehmt?

    Für den Anfang wäre es gut, wenn Du mal die FAQs hier im Forum liest und ich würde dringend empfehlen, mal ein Gründerseminar bei der IHK oder der VHS Eurer Gegend zu machen. Da fehlt nämlich etliches an Basiswissen und Du/Ihr geht mit einem Gewerbe auch Verpflichtungen ein, deren Nichtbeachtung sehr, sehr teuer werden kann. Und als Einzelunternehmer haftet Ihr mit Eurem gesamten Privatvermögen. Ist Euch das klar?

    Zitat Zitat von Ljula Beitrag anzeigen
    Aha,
    also die EÜR ist ja ein Teil der Einkommenssteuererklärung. Und die Umsatzsteuererklärung bezieht sich auf den Umsatz den ich gemacht habe?
    Nein, auf die Umsatzsteuer. Bist Du Kleinunternehmer, weist Du den Status damit nach; bist Du kein Kleinunternehmer, erklärst Du dem FA, was Du an Umsatzsteuern eingenommen (und abgeführt) und was Du an Vorsteuer abgezogen hast.

    Übrings, muss ich diese Lohnsteuererklärung mit der EÜR und der Umsatzsteuererklärung jedes Jahr einreichen?
    Die Einkommenssteuererklärung inkl. EÜR und Umsatzsteuererklärung musst Du jedes Jahr machen, ja.

    Also wenn ich das Gewerbe morgen eröffne, muss ich dann also bis zum 31.05.2008 die ganzen Papiere einreichen oder erst am 31.05.2009?
    Erst 2009 für ein morgen angemeldetes Gewerbe - Du kannst ja nicht zu Ende Mai 2008 Einkommen erklären, dass Du gar nicht hast, weil es erst zwischen Juni und Dezember 2008 (hoffentlich) kommt ...

    Allerdings hast Du Dein Gewerbe ja schon länger, d.h. Du musst zum 31.5.2008 Deine Steuererklärung für 2007 machen.

    Gibt es für Kleinunternehmer eine Freibetragsgrenze? Ohne dass der Gewinn versteuert wird?
    Nein. Es gibt für alle Einkommenssteuerzahler einen Freibetrag von 7664,- Euro im Jahr - unabhängig von der Art des Einkommens. Dieser Betrag ist steuerfrei. Danach wird jeder Euro versteuert.

    Wie gesagt - melde morgen besser kein Gewerbe an, sondern eigne Dir erst das nötige Wissen an. Du tust Dir selbst einen Gefallen damit.

    copy

  5. #5
    TP-Member Ljula macht alles soweit korrekt
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    also ich werde mich bei der IHK mal erkundingen, vielen Dank für deine Hilfe copy!

  6. #6
    TP-Member Ljula macht alles soweit korrekt
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    P.S. Zum meinem Gewerbe: Ich hatte das bei meinem FA-Sachbearbeiter stilllegen lassen, habe ihm gesagt, dass ich keine Promotiontätigkeit aufnehmen werde. Aber das Gewerbe werde ich morgen abmelden.

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