Was für eine Grenze soll das sein? Es gibt keine 10000 Euro-Grenze.
17.500 Euro Umsatz - bis dahin kannst Du Kleinunternehmer sein und auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Die Einkommenssteuerpflicht ist davon unberührt.Bisher war ja nie das Problem mit den Steuern und dem Finanzamt da ich nie über 17,500€ gekommen
Das wird besteuert - mit der Einkommenssteuer. Steuerfrei sind lediglich 7664 Euro/Jahr. Hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.1. Wie verhält sich das ganze Einkommen aus dem Arbeitnehmerverhältnis und den Kleinunternehmer?
Es besteht kein Zusammenhang zwischen den 17.500 Euro, der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer - siehe obenMeine Info: Ich bin soweit Informiert das beides Addiert wird und zusammen zählt somit komme ich locker über die 17,500€
Einkommenssteuern auf Dein Einkommen, Umsatzsteuern auf Deinen Umsatz, falls Du kein Kleinunternehmer (mehr) bist, ggf. Gewerbesteuer, ggf Kirchensteuer.1.1. Auf was muss ich nun Steuern zahlen?
Wieso Rückforderung? Zahlen die Dir etwas?1.2. Muss ich dann am Ende des Jahres mit einer Rückforderung vom FA rechnen?
Was meinst Du mit "alles"?1.3. Wird das alles auf eine Steuernummer abgerechnet oder über 2 Steuernummern?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil unklar ist, was Du überhaupt machst. Ausserdem habe ich Zweifel, dass Du unter 'absetzen' das verstehst, was damit gemeint ist.2. Was kann ich Absetzen?
Info: meine Nebenberuflichkeit umfasst: Zum Kunden fahren, „Geschäftsessen“, Selbständige Tätigkeiten, Büromöbel, Fotoapparate?
Verstehe nicht, was Du meinst. Du bringst offenkundig verschiedene Steuerarten durcheinander und schreibst zudem widersprüchliches ...2.1. Angenommen die Abgesetzten Dinge aus meinen Kleinunternehmen sind mehr als die Steuern die ich gezahlt habe aus dem Kleinunternehmen. Wird das auf mein Arbeitnehmerverhältnis angerechnet?
Was meinst Du mit "externe Mitarbeitern"?3. Externe Mitarbeiter werden zukünftig bei mir Netto Rechnungen stellen. Kann ich dann das ganze MINUS gegen meine Einnahmen rechnen? Ich denke ja.
Das hängt vom Umsatz ab.4. Bleibt mein Kleinunternehmer Status auch in den nächsten Jahren erhalten?
Wenn Du gewerblich tätig bist, _musst_ Du ein Gewerbe anmelden. Wenn Du freiberuflich tätig bist, nicht.5. Ist es Sinnvoll ein Gewerbe zu beantragen?
Deine Fragen sind nicht mit einem Wort zu beantworten. Lies' Dir mal bitte die FAQs durch und mach Dich - selbstständig - mit den Grundbegriffen vertraut. Da geht einiges komplett durcheinander ...Würde mich freuen auch wenn es Fragen sind die schon zisch tausendmal beantwortet wurden einfach mit Ja oder Nein zu beantworten, denn ich will ja nichts falsch machen
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