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Thema: Kleinunternehmer + Arbeitnehmer + externe Mitarbeiter

  1. #1
    TP-Newbie Dwarf1980 macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer + Arbeitnehmer + externe Mitarbeiter

    Hallo liebe TPler,

    ich weiß zwar das es hier schon massig solcher Themen gibt, aber trotzdem bin ich nicht schlau drauß geworden. Sorry also aber ich habe ne Menge fragen offen. Wo ich einfach noch mal sicher gehen will.

    Aktuelle Situation:
    - Ich bin nun fertig mit Studieren und bin nun in ein Arbeitnehmer Verhältnis (Nov 2007)untergekommen und verdiene jetzt ca. 25000€ Brutto.
    - Hinzu habe ich seit längeren (3 Jahre)eine Extra Steuernummer beantragt für einen Kleinstunternehmer Status. ABER nie ein Gewerbe angemeldet.
    - AB 2008 kommt hinzu das andere Kleinunternehmer mir Rechnungen stellen können.
    - Ich erreiche mit meinen Kleinunternehmen ca. die 10000€ Grenze/Jahr


    Bisher war ja nie das Problem mit den Steuern und dem Finanzamt da ich nie über 17,500€ gekommen bin und somit einfach nur meine gestellten Rechnungen in der Steuererklärung angegeben habe und somit auch nie ein Problem mit dem FA hatte. Jetzt 2008 hat sich aber vieles geändert und nun habe ich einige Fragen.

    1. Wie verhält sich das ganze Einkommen aus dem Arbeitnehmerverhältnis und den Kleinunternehmer?
    Meine Info: Ich bin soweit Informiert das beides Addiert wird und zusammen zählt somit komme ich locker über die 17,500€
    1.1. Auf was muss ich nun Steuern zahlen?
    1.2. Muss ich dann am Ende des Jahres mit einer Rückforderung vom FA rechnen?
    1.3. Wird das alles auf eine Steuernummer abgerechnet oder über 2 Steuernummern?

    2. Was kann ich Absetzen?
    Info: meine Nebenberuflichkeit umfasst: Zum Kunden fahren, „Geschäftsessen“, Selbständige Tätigkeiten, Büromöbel, Fotoapparate?
    2.1. Angenommen die Abgesetzten Dinge aus meinen Kleinunternehmen sind mehr als die Steuern die ich gezahlt habe aus dem Kleinunternehmen. Wird das auf mein Arbeitnehmerverhältnis angerechnet?

    3. Externe Mitarbeiter werden zukünftig bei mir Netto Rechnungen stellen. Kann ich dann das ganze MINUS gegen meine Einnahmen rechnen? Ich denke ja.

    4. Bleibt mein Kleinunternehmer Status auch in den nächsten Jahren erhalten?

    5. Ist es Sinnvoll ein Gewerbe zu beantragen?
    Info: Ich stelle IMMER nur meine Arbeitszeit zur Verfügung! Ich verkaufe nichts oder derartiges.

    Würde mich freuen auch wenn es Fragen sind die schon zisch tausendmal beantwortet wurden einfach mit Ja oder Nein zu beantworten, denn ich will ja nichts falsch machen


    Gruß der Dwarf

  2. #2
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    Zitat Zitat von Dwarf1980 Beitrag anzeigen

    - Ich erreiche mit meinen Kleinunternehmen ca. die 10000€ Grenze/Jahr
    Was für eine Grenze soll das sein? Es gibt keine 10000 Euro-Grenze.

    Bisher war ja nie das Problem mit den Steuern und dem Finanzamt da ich nie über 17,500€ gekommen
    17.500 Euro Umsatz - bis dahin kannst Du Kleinunternehmer sein und auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Die Einkommenssteuerpflicht ist davon unberührt.

    1. Wie verhält sich das ganze Einkommen aus dem Arbeitnehmerverhältnis und den Kleinunternehmer?
    Das wird besteuert - mit der Einkommenssteuer. Steuerfrei sind lediglich 7664 Euro/Jahr. Hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.

    Meine Info: Ich bin soweit Informiert das beides Addiert wird und zusammen zählt somit komme ich locker über die 17,500€
    Es besteht kein Zusammenhang zwischen den 17.500 Euro, der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer - siehe oben

    1.1. Auf was muss ich nun Steuern zahlen?
    Einkommenssteuern auf Dein Einkommen, Umsatzsteuern auf Deinen Umsatz, falls Du kein Kleinunternehmer (mehr) bist, ggf. Gewerbesteuer, ggf Kirchensteuer.

    1.2. Muss ich dann am Ende des Jahres mit einer Rückforderung vom FA rechnen?
    Wieso Rückforderung? Zahlen die Dir etwas?

    1.3. Wird das alles auf eine Steuernummer abgerechnet oder über 2 Steuernummern?
    Was meinst Du mit "alles"?

    2. Was kann ich Absetzen?
    Info: meine Nebenberuflichkeit umfasst: Zum Kunden fahren, „Geschäftsessen“, Selbständige Tätigkeiten, Büromöbel, Fotoapparate?
    Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil unklar ist, was Du überhaupt machst. Ausserdem habe ich Zweifel, dass Du unter 'absetzen' das verstehst, was damit gemeint ist.

    2.1. Angenommen die Abgesetzten Dinge aus meinen Kleinunternehmen sind mehr als die Steuern die ich gezahlt habe aus dem Kleinunternehmen. Wird das auf mein Arbeitnehmerverhältnis angerechnet?
    Verstehe nicht, was Du meinst. Du bringst offenkundig verschiedene Steuerarten durcheinander und schreibst zudem widersprüchliches ...

    3. Externe Mitarbeiter werden zukünftig bei mir Netto Rechnungen stellen. Kann ich dann das ganze MINUS gegen meine Einnahmen rechnen? Ich denke ja.
    Was meinst Du mit "externe Mitarbeitern"?

    4. Bleibt mein Kleinunternehmer Status auch in den nächsten Jahren erhalten?
    Das hängt vom Umsatz ab.

    5. Ist es Sinnvoll ein Gewerbe zu beantragen?
    Wenn Du gewerblich tätig bist, _musst_ Du ein Gewerbe anmelden. Wenn Du freiberuflich tätig bist, nicht.

    Würde mich freuen auch wenn es Fragen sind die schon zisch tausendmal beantwortet wurden einfach mit Ja oder Nein zu beantworten, denn ich will ja nichts falsch machen
    Deine Fragen sind nicht mit einem Wort zu beantworten. Lies' Dir mal bitte die FAQs durch und mach Dich - selbstständig - mit den Grundbegriffen vertraut. Da geht einiges komplett durcheinander ...

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  3. #3
    TP-Newbie Dwarf1980 macht alles soweit korrekt
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    Zitat:
    Zitat von Dwarf1980

    - Ich erreiche mit meinen Kleinunternehmen ca. die 10000€ Grenze/Jahr

    Was für eine Grenze soll das sein? Es gibt keine 10000 Euro-Grenze.
    Die sollte keine Steuergrenze sein sondern meine ca Einnahmen im Jahr

    Zitat:
    Bisher war ja nie das Problem mit den Steuern und dem Finanzamt da ich nie über 17,500€ gekommen

    17.500 Euro Umsatz - bis dahin kannst Du Kleinunternehmer sein und auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Die Einkommenssteuerpflicht ist davon unberührt.
    Ich habe keinen Umsatz ich stelle NUR Nettorechnungen und meine Arbeitszeit zurverfügung, Ich kaufe und Verkaufe nichts!

    Zitat:
    1. Wie verhält sich das ganze Einkommen aus dem Arbeitnehmerverhältnis und den Kleinunternehmer?

    Das wird besteuert - mit der Einkommenssteuer. Steuerfrei sind lediglich 7664 Euro/Jahr. Hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.



    Zitat:
    Meine Info: Ich bin soweit Informiert das beides Addiert wird und zusammen zählt somit komme ich locker über die 17,500€

    Es besteht kein Zusammenhang zwischen den 17.500 Euro, der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer - siehe oben
    Hier verstehe ich gerade nur Bahnhof

    Zitat:
    1.1. Auf was muss ich nun Steuern zahlen?

    Einkommenssteuern auf Dein Einkommen, Umsatzsteuern auf Deinen Umsatz, falls Du kein Kleinunternehmer (mehr) bist, ggf. Gewerbesteuer, ggf Kirchensteuer.
    Ich habe ja nun 2 Einkommen aus dem Arbeit und Kleinunternehmen.
    Muss ich dann auf den 1€ aus meinem Kleinunternehmen Steuern zahlen?

    Zitat:
    1.2. Muss ich dann am Ende des Jahres mit einer Rückforderung vom FA rechnen?

    Wieso Rückforderung? Zahlen die Dir etwas?
    Rückforderung in dem Sinne das das FA von mir Geld will, da ich ja keine Steuern auf mein Kleinunternehmen zahle, ABER mit meinen Einkommen aus der Arbeit komme ich ja über die 17,500€ grenze

    Zitat:
    1.3. Wird das alles auf eine Steuernummer abgerechnet oder über 2 Steuernummern?

    Was meinst Du mit "alles"?
    Mein Kleinunternehmen und meine einkommen aus Arbeit.


    Zitat:
    2. Was kann ich Absetzen?
    Info: meine Nebenberuflichkeit umfasst: Zum Kunden fahren, „Geschäftsessen“, Selbständige Tätigkeiten, Büromöbel, Fotoapparate?

    Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil unklar ist, was Du überhaupt machst. Ausserdem habe ich Zweifel, dass Du unter 'absetzen' das verstehst, was damit gemeint ist.
    Ich will meine Ausgaben die ich im Kleinunternehmen habe, wie zum Beispiel: Spritkosten, Geschäftsessen, Büromöbel, Telefonrechnungen, DSL Rechnungen, etc alles was ich eben dazu brauche, absetzen


    Zitat:
    3. Externe Mitarbeiter werden zukünftig bei mir Netto Rechnungen stellen. Kann ich dann das ganze MINUS gegen meine Einnahmen rechnen? Ich denke ja.

    Was meinst Du mit "externe Mitarbeitern"?
    Leute die dann für mich meine Arbeit mache. Ich die getane Arbeit von meinen Auftraggeber abrechne und die Externe Mitarbeiter stellt die Rechnung an mich.

    Zitat:
    4. Bleibt mein Kleinunternehmer Status auch in den nächsten Jahren erhalten?

    Das hängt vom Umsatz ab.

    Zitat:
    5. Ist es Sinnvoll ein Gewerbe zu beantragen?

    Wenn Du gewerblich tätig bist, _musst_ Du ein Gewerbe anmelden. Wenn Du freiberuflich tätig bist, nicht.
    Ich habe ja nie Umsatz ich habe in der Hinsicht immer nur Gewinn. Als bin ich Freiberuflich tätig.


    Zitat:
    Würde mich freuen auch wenn es Fragen sind die schon zisch tausendmal beantwortet wurden einfach mit Ja oder Nein zu beantworten, denn ich will ja nichts falsch machen

    Deine Fragen sind nicht mit einem Wort zu beantworten. Lies' Dir mal bitte die FAQs durch und mach Dich - selbstständig - mit den Grundbegriffen vertraut. Da geht einiges komplett durcheinander ...
    Ich hatte mir alles durchgelesen und das habe ich ja auch alles kappiert mit dem Kleinunternehmer da ich es ja die letzten drei jahre war, ABER jetzt will ich wissen wie sich das mit meinen Einkommen als Arbeitnehmer verhält.




    Gruß der Dwarf

  4. #4
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    Zitat Zitat von Dwarf1980 Beitrag anzeigen
    Ich habe keinen Umsatz ich stelle NUR Nettorechnungen und meine Arbeitszeit zurverfügung, Ich kaufe und Verkaufe nichts!
    Das ist die Aussage des Tages!!!

    Du machst Umsatz, Punkt. Woher dieser ist ist nur für die Einstufung ob gewerblich oder freiberuflich (guck mal bei Wikipedia) relevant und dieses dann wiederum nur für die Gewerbesteuer.
    Und... wenn du Rechnungen ohne Ausweisung der MwSt. schreibst, sind das keine Netto-Rechnungen.

    Zitat Zitat von Dwarf1980 Beitrag anzeigen
    Hier verstehe ich gerade nur Bahnhof
    Traurig ist das, angesichts der Dauer deiner selbständigen Tätigkeit.

    Zitat Zitat von Dwarf1980 Beitrag anzeigen
    Ich habe ja nun 2 Einkommen aus dem Arbeit und Kleinunternehmen.
    Muss ich dann auf den 1€ aus meinem Kleinunternehmen Steuern zahlen?
    Deine verschiedenen Einkünfte werden zusammengerechnet und der Einkommensteuerpflicht unterworfen. Für jeden Steuerzahler ist ein Betrag von 76xx € jährlich steuerfrei, alles was drüber ist wird versteuert.

    Zitat Zitat von Dwarf1980 Beitrag anzeigen
    Rückforderung in dem Sinne das das FA von mir Geld will, da ich ja keine Steuern auf mein Kleinunternehmen zahle, ABER mit meinen Einkommen aus der Arbeit komme ich ja über die 17,500€ grenze
    Für die Umsatzsteuer ist dein Einkommen aus AN-Tätigkeit nicht relevant.

    Zitat Zitat von Dwarf1980 Beitrag anzeigen
    Ich will meine Ausgaben die ich im Kleinunternehmen habe, wie zum Beispiel: Spritkosten, Geschäftsessen, Büromöbel, Telefonrechnungen, DSL Rechnungen, etc alles was ich eben dazu brauche, absetzen
    Du kannst gewerbliche Ausgaben von deinen gewerblichen Einnahmen abziehen. Evtl. Privatnutzungen sind zu berücksichtigen und für KFZ-Kosten und Geschäftsessen gibt es bspw. strenge Regelungen.

    Zitat Zitat von Dwarf1980 Beitrag anzeigen
    Leute die dann für mich meine Arbeit mache. Ich die getane Arbeit von meinen Auftraggeber abrechne und die Externe Mitarbeiter stellt die Rechnung an mich.
    Das sind keine Mitarbeiter - das sind selber Selbständige.

    Zitat Zitat von Dwarf1980 Beitrag anzeigen
    Ich habe ja nie Umsatz ich habe in der Hinsicht immer nur Gewinn. Als bin ich Freiberuflich tätig.
    Naja, Quatsch des Tages...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    @Dwarf1980: Bitte suche Hilfe bei einem Profi (Steuerberater). Wir können Dir hier gerne Fragen beantworten, Deine Defizite erscheinen mir aber deutlich zu groß, als das man das mit ein paar Fragen hier im Forum aufarbeiten könnte.

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