2008 als Einnahme in der EÜR ohne USt
Das nächste Mal Suchfunktion benutzen, wurde dieses Jahr schon 2 Mal gefragt.
Gruß
Sven
Hallo,
ich habe eine Rechnung aus 12/2007, welche noch unter die Kleinunternehmer Regelung fiel. Zahlungseingang war in 2008, bin seit dem 1.1. Umsatzsteuerpflichtig.
Wie verbuche ich diese Rechnung denn noch? In 2007 oder bereits in 2008 ohne Ust?
2008 als Einnahme in der EÜR ohne USt
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Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Grundsätzlich sollte man sich ganz einfach 2 Punkte merken:
1. das was die Rechnung enthält wird durch den Zeitpunkt der Leistung bestimmt
2. den Buchungsmonat/das Buchungsjahr bestimmt der Geldfluss
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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