Nur noch vierteljährlich. Da besteht kein Ermessen.
Gruß
Sven
Hallöle,
vor ein paar Tagen hab ich Post vom FA bekommen.
Ich bin jetzt verpflichtet die USt.-VA vierteljährlich abzugeben... da sich ein Überschuss zu meinen Gunsten... oder so ähnlich.![]()
Besonders nett fand ich den Brief nicht formuliert, aber wahrscheinlich Standardtext.
Nun meine Frage: Darf ich die USt.-VA jetzt nur noch vierteljährlich machen oder darf ich wie bisher monatlich? Oder darf ich im Extremfall sogar beides kombinieren?
Klingt komisch?Nunja, ich stecke bisher jeden Euro Gewinn und meist noch das was die Haushaltskasse so her gibt in Warenbestellungen etc., baue mir einen Lagerbestand auf. Der Überschuss zu meinen Gunsten kommt ja nicht von ungefähr.
Verständlicherweise möchte ich die USt. so zeitnah wie möglich erstattet bekommen.
Was meint ihr? Darf ich, darf ich nicht, darf ich beides?![]()
Vielen Dank
dori
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nur noch vierteljährlich. Da besteht kein Ermessen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Ergo ist das nur für das FA von Vorteil...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Gerade ins Gesetz geschaut. Wie einen die Erinnerung doch täuscht. Es besteht doch ein Wahlrecht, § 18 Abs. 2a UStG "kann"
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__18.html
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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