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Thema: Steuerliche Absetzbarkeit von PC

  1. #1
    TP-Senior Micha Koko macht alles soweit korrekt
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    Exclamation Steuerliche Absetzbarkeit von PC

    Ich habe drei Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von PCs.
    1. Ich habe einen älteren PC und möchte mir nun zur Ausführung meiner geschäftlichen Belange einen zweiten PC anschaffen. Ich arbeite von meinem Home Office aus (momentan noch kein eigenes Arbeitszimmer) in wie weit werde ich den neuen PC (ausgerüstet mit reiner Buisiness Software) steuerlich absetzen können? 100%, 75%, 50% gar nicht? Wie seht ihr das?
    2. Wenn ich den Pc in Ratenzahlung erwerbe und diese sich bei 150,- monatlich beläuft, kann ich diese dann gleich monatlich als Geringwertige Gebrauchsgüter absetzen?
    3. Wie hilft eine Eidersstaatliche Erklärung bei der Steuerlich Absetzung, wenn man darin erklärt, das man den PC nur fürs Geschäft nutzt?
    Mit freundlichen Grüßen
    Michael

  2. #2
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    1. Ich habe einen älteren PC und möchte mir nun zur Ausführung meiner geschäftlichen Belange einen zweiten PC anschaffen. Ich arbeite von meinem Home Office aus (momentan noch kein eigenes Arbeitszimmer) in wie weit werde ich den neuen PC (ausgerüstet mit reiner Buisiness Software) steuerlich absetzen können? 100%, 75%, 50% gar nicht? Wie seht ihr das?
    100 %

    2. Wenn ich den Pc in Ratenzahlung erwerbe und diese sich bei 150,- monatlich beläuft, kann ich diese dann gleich monatlich als Geringwertige Gebrauchsgüter absetzen?
    nein. Es gilt immer dieser Beitrag
    http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post808710

    3. Wie hilft eine Eidersstaatliche Erklärung bei der Steuerlich Absetzung, wenn man darin erklärt, das man den PC nur fürs Geschäft nutzt?
    so einen Blödsinn gibt es nicht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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