Hallo,
wenn Sie Kleinunternehmer sind und die Einnahme-Überschuss-Rechnung gewählt haben, ist die sog. Ist-Versteuerung für Sie ohne Bedeutung. Sie haben keine USt. Sie nehmen den Zahlungsgseingang als Einnahme und den Zahlungsausgang als Ausgabe im Zeitpunkt des Geldflusses.
Gruß E.


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
