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Thema: Rechnungsprobleme

  1. #1
    TP-Junior Trauben-Nuss macht alles soweit korrekt
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    Rechnungsprobleme

    Hat sich erledigt, Danke!
    Geändert von Trauben-Nuss (04.02.2008 um 12:26 Uhr) Grund: Hat sich erledigt, Danke!

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Hast du konkrete Anhaltspunkte oder zielt die Frage eher auf "was wäre wenn" ab?

    Du kannst erstmal grundsätzlich unterscheiden zwischen Vorsteuererstattungsanspruch oder eben nicht. Kaufst du was von privat hast du den nicht.
    An Rechnungen aus denen die VSt. gezogen werden soll, werden besondere Anforderungen gestellt.
    Bei Auslandseinkäufen zahlt man Einfuhrumsatzsteuer an den Versanddienstleister oder an den Zoll. Der dort erhaltene Beleg dient dem VSt.-Erstattungsanspruch.
    Alles andere kann man imho mit allen möglichen Belegen nachweisen, man muss halt nachweisen das tatsächlich eine Zahlung erfolgt ist. Deshalb reicht eine Rechnung alleine nämlich auch nicht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Trauben-Nuss macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die Antwort! Mittlerweile hatte ich das Thema schon gelöscht weil es sich erledigt hatte, ich hatte nich gesehen, daß übers Wochenende schon ein ähnliches Thema http://www.traum-projekt.com/forum/1...hte-g-ter.html gepostet wurde (es ging um Belege für gebrauchte Güter etc., die man von der Steuer absetzen will).

    Da ich noch Kleinunternehmer bin ist die Umsatzsteuer nicht interessant für mich. Ich kaufe aber gelegentlich Material etc aus dem Ausland und viele der meist kleineren Firmen stellen entweder gar keine Rechnungen aus oder Rechnungen, die den Wünschen des Finanzamtes nicht entsprechen. Allerdings habe ich natürlich Zahlungsbelege von der KReditkarte oder Paypal etc, so das ich die Nachweisen kann was ich gekauft habe und was es gekostet hat.
    Das schient zur Abschreibung ja zu reichen.

  4. #4
    TP-Junior darkimp macht alles soweit korrekt Avatar von darkimp
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    Zitat Zitat von Trauben-Nuss Beitrag anzeigen
    Da ich noch Kleinunternehmer bin ist die Umsatzsteuer nicht interessant für mich. Ich kaufe aber gelegentlich Material etc aus dem Ausland und viele der meist kleineren Firmen stellen entweder gar keine Rechnungen aus oder Rechnungen, die den Wünschen des Finanzamtes nicht entsprechen.
    Ich weiß zwar jetzt nicht 100% wie dein Fall gewesen ist oder beschrieben war. Aber wie du bereits sagtest bist du Kleinunternehmer. Die Anforderungen die das Finanzamt an eine Rechnung stellt, sind meist nur nach § 14 UStG und die sind wiederrum nur zum Vorsteuerabzug wichtig. Also für dich dürften eigentlich keine großen Rechnungsansprüche sein. Außer Name des Lieferers, Gegenstand, Datum und ein Endpreis.

  5. #5
    TP-Junior Trauben-Nuss macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von darkimp Beitrag anzeigen
    .... Also für dich dürften eigentlich keine großen Rechnungsansprüche sein. Außer Name des Lieferers, Gegenstand, Datum und ein Endpreis.
    Genau, allerdings sind selbst in dieser Hinsicht einige meiner Rechnungen aus dem Ausland unzureichend, daher die Frage ob ich die abschreiben kann wenn ich entsprechende weitere Nachweise wie Kreditkartenrechnung etc dazuhefte.

  6. #6
    TP-Junior darkimp macht alles soweit korrekt Avatar von darkimp
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    Also der Artikel und der Lieferer sollte wenigstens drauf stehen.
    Nachweis über zahlung kann man ja anhand von Überweisungen usw. nachweisen genauso wie den Betrag.

    Mir ist noch nie ein Fall unter gekommen, dass es gar nicht anerkannt wurde.

  7. #7
    TP-Junior Trauben-Nuss macht alles soweit korrekt
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    Danke

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