Hast du konkrete Anhaltspunkte oder zielt die Frage eher auf "was wäre wenn" ab?
Du kannst erstmal grundsätzlich unterscheiden zwischen Vorsteuererstattungsanspruch oder eben nicht. Kaufst du was von privat hast du den nicht.
An Rechnungen aus denen die VSt. gezogen werden soll, werden besondere Anforderungen gestellt.
Bei Auslandseinkäufen zahlt man Einfuhrumsatzsteuer an den Versanddienstleister oder an den Zoll. Der dort erhaltene Beleg dient dem VSt.-Erstattungsanspruch.
Alles andere kann man imho mit allen möglichen Belegen nachweisen, man muss halt nachweisen das tatsächlich eine Zahlung erfolgt ist. Deshalb reicht eine Rechnung alleine nämlich auch nicht.


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