Also die Sache ist ja die, wenn man von "Absetzen" redet, meint man damit "von der Einkommensteuer absetzen" - und die hat mit der USt nix zu tun.
Was genau meinst du mit Werbungskosten?
Nicht absetzbar sind z.B. kosten für ein Homeoffice, wenn das Homeoffice nicht den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellt - was es in deinem Falle ja nicht tut weil nebenberuflich.
Alles was das Gewerbe an Kosten mit sich bringt kannst du "indirekt" absetzen. Dabei ist es unerheblich, ob §19 UstG. auf dich zutrifft.
Du erstellst dir ja für dein Gewerbe eine Einnahmen-Überschuss Rechnung, bei der du Einnahmen (z.B. durch Verkäufe oder Dienstleistungen) und Ausgaben (Ware, Kosten für Telefon, Porto etc.) gegenüberstellst. Somit schmälern deine betrieblichen Ausgaben deinen Gewinn und wirken sich indirekt auf dein zu versteuerndes Einkommen aus.
Das ganze nochmal anhanddes Beispiels Fahrtkosten:
-Fahrten zu deinem Arbeitsplatz als Angestellter können als Werbungskosten geltend gemacht werden und senken die zu zahlende Steuer.
-Fahrten, die du aufgrund deines Nebengewerbe unternimmst (z.B. Kundenbesuch) werden als "Ausgaben" in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung angegeben und reduzieren deinen Gewinn um Betrag X.
Hoffe, ich konnte helfen!


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