Hallo,
als Einnahme! Zeile 8 EÜR/2006 - eine GuV können Sie nicht meinen, sdenn dort gehört die USt nicht rein. GuV gehört zur Bilanz!
Gruß E.
Hallo Leute,
man soll in der Gewinn und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_Verlustrechnung#nach_HGB
ja auch Steuerzahlungen als Ausgaben eintragen (Zeile 18 )
aber wo muss man die Steuern aufschreiben die man wiederbekommen hat (ich meine die Mehrwertsteuer die ich durch die Umsatzsteuervoranmeldung wiederbekomme?) ???
Geändert von Thomas (05.02.2008 um 23:49 Uhr) Grund: [Size=3] + [B] entfernt ...
Hallo,
als Einnahme! Zeile 8 EÜR/2006 - eine GuV können Sie nicht meinen, sdenn dort gehört die USt nicht rein. GuV gehört zur Bilanz!
Gruß E.
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