+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Storno/Gutschrift und Umsatzsteuer

  1. #1
    TP-Newbie silbo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2008
    Beiträge
    2

    Storno/Gutschrift und Umsatzsteuer

    Hallo,

    ich habe mich für ein Projekt im voraus zahlen lassen. Es wurde auch im Januar bezahlt, nur leider kommt es nicht zum Auftrag da die Firma nun etwas dagegen hat.
    Das Geld werde ich wohl zurücküberweisen müssen.
    Frage ist, wie mache ich das mit der Umsatzsteuer (Ist-Versteuerung) ? Kann ich die Rechnung einfach stornieren und das ganze als Nullsummenspiel verbuchen? Oder eine Storno schreiben, im Januar die Umsatzsteuer abführen und im Februar geltend machen? Das möchte ich vermeiden, da es meine Liquidät angreifen würde, wenn ich die Umsatzsteuer auf einen Betrag erst mal abführen muss, der schon weg ist.

  2. #2
    TP-Insider mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht Avatar von mogidala
    Registriert seit
    Sep 2007
    Ort
    Mülheim an der Ruhr
    Beiträge
    786
    Also soweit ich weiß werden Gutschriften als Ausgaben verbucht. D.h. wie von dir befürchtet führst du die USt für Januar ab, im Monat in dem du die Zahlung zurück erhalten hast, bekommst du auch die Steuer wieder zurück.

    Ob man in deinem Falle die Rechnung auch stornieren kann - da bin ich mir nicht so sicher. Zwar wurden von deiner Seite aus noch keine Leistungen erbracht, aber der Kunde hat ja schon gezahlt. Da du die Zahlungsein- und ausgänge ja irgendwie verbuchen musst, ist wohl die Gutschriftenlösung die Korrekte.

    Genaue Auskunft kann wohl nur der Steuerberater geben.

    Aber mal 'ne andere Frage, kann dein Kunde einfach so von seinem Auftrag zurücktreten? Was hattet ihr denn vereinbart?

  3. #3
    TP-Newbie silbo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2008
    Beiträge
    2
    Hm, wenn ich die Februaranmeldung frühzeitig mache, dann könnte ja auch verrechnet werden...Müsste ja rein theoretisch gehen, da ich ja eine Dauerfristverlängerung habe. Also Januaranmeldung Anfang März, kurz darauf Februaranmeldung...wohl am besten mit dem FA telefonieren.

    Vereinbart war hierzu nichts, eine AGB habe ich auch nicht. Da bin ich auch so, dass ich einfach sage, bis auf die realen Kosten die mir entstanden sind (gekauftes Bahnticket), will ich nichts haben, da ich bis auf ein paar mails auch nichts gemacht habe.
    Wer kann denn auch ahnen, dass die Firma nach Auftragserteilung, nach Insolvenzanmeldungen mir das Geld trotzdem überweist....

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51