Also soweit ich weiß werden Gutschriften als Ausgaben verbucht. D.h. wie von dir befürchtet führst du die USt für Januar ab, im Monat in dem du die Zahlung zurück erhalten hast, bekommst du auch die Steuer wieder zurück.
Ob man in deinem Falle die Rechnung auch stornieren kann - da bin ich mir nicht so sicher. Zwar wurden von deiner Seite aus noch keine Leistungen erbracht, aber der Kunde hat ja schon gezahlt. Da du die Zahlungsein- und ausgänge ja irgendwie verbuchen musst, ist wohl die Gutschriftenlösung die Korrekte.
Genaue Auskunft kann wohl nur der Steuerberater geben.
Aber mal 'ne andere Frage, kann dein Kunde einfach so von seinem Auftrag zurücktreten? Was hattet ihr denn vereinbart?


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