Ich kenn mich in der "Fischbranche" nicht wirklich aus, wenn die Ausgaben 1.200 € angemessen sind. Sollte es kein Problem sein die Dinger einzulegen. Solange es wirklich gewerblich ist und du die Absicht hast diese zu Verkaufen!
Weiß nicht ob ma für diese Tiere irgendwelche "Rechte" oder so was haben muss um sie zu besitzen.
Kenne nur das Beispiel Schildkröte. Die darf man ohne Zertifikat nicht in Deutschland besitzen.
Ich würde an deiner Stelle aber auch nicht groß sagen, woher du die Fische hast.
Aber bedenken, wenn du die Fische einlegst, dass der Wert angemessen sein muss und vielleicht anhand von anderen Läden, wo man Sie herbekommt, nachweisen kann, dass der Wert nicht ausgedacht ist.
Meines erachtens spielt es keine Rolle ob es ein Laptop, Regal, Schrank oder halt Fische sind die man einlegt. Man muss nur beachten, dass man nicht gegen andere Gesetze verstötz wie oben halt schon erwähnt.
Deine Tierarztkosten und Futter usw. kannst du ebenfalls dann geltend machen ohne Probleme und sorgen zu haben. Solange es für dein Betriebsvermögen / Ware ist.
Übrigens ein Wirtschaftsgut, in deinem Fall die Fische, welches länger als 2 Jahre sich im Betriebsvermögen (Umlaufvermögen) befindet, stellt kein Umlaufvermögen dar sondern muss im Anlagevermögen geführt werden. Solltest du die Fische also über längere Zeit "Züchten" muss du beachten, dass einige der Tiere dann auch ins Anlagevermögen müssen. Dazu gibt es allerdings noch andere Vorschriften ab wann ein Tier im Anlagevermögen zu führen ist, wie z.B. Zuchtiere, welche Nachwuchs bekommen hat ...


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