Also als erstes müsstest du eine bestimmte Stundenbegrenzung als Student haben. 20 h die Woche?!
Eine Scheinselbstständigkeit entsteht in der Regel nur, wenn man nur 1 Auftraggeber hat. Was du ja nicht hast, da du auch noch andere Tätigkeiten ausführst.
Deinem Auftraggeber sollte es lieber sein, dich als Selbstständigen als Fremdarbeiter die Leistung erbringen zu lassen, da er sämtliche Sozialversicherungsabgaben sich erspart.
Wie die Grenzen der Krankenversicherung mit Familienversicherung sind weiß ich nicht.
Du kannst selbst wählen, ob du Angestellt sein möchtest und auf Lohnsteuerkarte bzw. als Geringfügig Angestellter (unter 400€) welches der arbeitgeber versteuert. Dann brauchst du das auch nicht in deiner Steuererklärung angeben, da es nicht auf Lohnsteuerbescheinigung geht.
Soweit ich das weiß, muss man als Unternehmer eine Steuererklärung abgeben. Unabhänig ob man Gewinn macht bzw. über oder unter den 76xx€ ist.
Ich persönlich würde lieber Angestellten Tätigkeit nehmen. Weils einfacher ist![]()


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