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Thema: Warenverkauf ins Ausland

  1. #1
    TP-Member clubber311 macht alles soweit korrekt
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    Question Warenverkauf ins Ausland

    Hi Leute, heute hab ich mal wieder ne Frage, bei dem Thema steig ich irgendwie nicht ganz durch. Wenn ich, als deutscher Einzelhändler, an Privatpersonen ins Ausland verkaufe, muss ich da den deutschen Mehrwertsteuersatz i.H.v. 19% verwenden, oder den Mehrwertsteuersatz des betreffenden Landes? Bislang war ich der Auffassung, immer den deutschen Mehrwertsteuersatz zu nehmen, aber durch DIESEN Artikel bin ich ein bisschen verunsichert.

    Bin schon auf Eure Antworten gespannt!!!

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Die 19% innerhalb der EU sind okay.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    Smile

    moin auch,

    dieser Passus aus deinem Link ist m.E. total gaga
    Sollten Sie Endkunde sein und im Ausland wohnen, berechnen wir in den meisten EU-Ländern den dort gültigen Mehrwertsteuer-Satz, so wie es das Gesetz vorschreibt. Wir wissen, dass nicht jeder Händler die jeweilige Landes-Mehrwertsteuer berechnet, allerdings möchten wir uns legal verhalten und weder für uns noch für unsere Kunden nachträglich Ärger riskieren. Sollten Sie feststellen, dass auf unseren ausländischen Websites unterschiedliche Preise angezeigt werden, als auf der deutschen, dann liegt das an den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen.
    B2C-Handel (also an Endverbraucher) innerhalb der EU:
    immer die derzeit gültige MWSt. des Ursprungslandes berechnen (in D derzeit 7% bzw. 19%), siehe dorintia

    Ausnahmen sind lediglich sehr seltene steuer-/zollrechtliche Ausnahmeregionen (Kanarische Inseln z.B.), für diese Regionen gilt die Drittland-Regelung (s.u.)

    B2B-Handel (also an andere Gewerbetreibende) innerhalb der EU:
    Wenn dir die UST-ID deines Geschäftspartners vorliegt, kannst und solltest du zum Nettopreis ohne MWSt. liefern/verkaufen, die UST-ID des Kunden ist dafür auf deiner Rechnung zwingend zu vermerken.
    Solche Umsätze erfordern gesonderte Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern

    Alle Länder außerhalb der EU nennen sich aus steuerrechtlicher Sicht "Drittländer":
    Dahin lieferst du immer, egal ob B2B oder B2C, ohne MWSt. zu Nettopreisen - du brauchst hier dafür auch keine USt. an das FA zahlen.
    Der Empfänger im Drittland - egal ob gewerblich oder Endverbraucher - zahlt beim Warenempfang je nach Zollbedingungen des Landes dann entsprechend Steuern und Zollgebühren - das ist aber nicht dein Blues, kannst du ignorieren.

    Wichtig bei Lieferung in Drittländer: du benötigst einen Exportnachweis, i.d.R. ist das dein Paketschein, der dokumentiert, dass du Ware an Empfänger X an dem Datum in ein Drittland verschickt hast. Paketscheindoppel und/oder Rechnungen des Paketdienstes deswegen sorgfältig - am besten zusammen mit der Rechnung - satte 10 Jahre lang archivieren.

    Gib' dem Steuerprüfer keine Chance

  4. #4
    TP-Member clubber311 macht alles soweit korrekt
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    Danke euch beiden, so dachte ich es mir auch, und so mache ich es auch weiterhin, hat mich nur interessiert, weil mir das im wahrsten Sinne des Wortes Spanisch vorkam :-) Zumal ja auch, wenn man auf die verschiedenen Flaggen im Shop klickt, wirklich der Mehrwertsteuersatz geändert wird, und ausdrücklich darauf hingewiesen wird...Naja, ich denke mal Fall erledigt, und Schwamm drüber.

    Bis bald!

  5. #5
    TP-Member Fe.m@c macht alles soweit korrekt
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    ach das ist ja genau mein thema eine ergänzende frage hätte ich.

    wenn ich einen kostenvoranschlag schreibe - für italien in diesem fall -
    ist diese formulierung passend oder was meint ihr?

    Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder ohne MwSt. mit Angabe der
    Umsatzsteuer ID innerhalb Europas.

    liebe grüße Fe

  6. #6
    TP-Newbie Matschbirne macht alles soweit korrekt
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    Alle Länder außerhalb der EU nennen sich aus steuerrechtlicher Sicht "Drittländer":
    Dahin lieferst du immer, egal ob B2B oder B2C, ohne MWSt. zu Nettopreisen - du brauchst hier dafür auch keine USt. an das FA zahlen.
    Der Empfänger im Drittland - egal ob gewerblich oder Endverbraucher - zahlt beim Warenempfang je nach Zollbedingungen des Landes dann entsprechend Steuern und Zollgebühren - das ist aber nicht dein Blues, kannst du ignorieren.

    Wichtig bei Lieferung in Drittländer: du benötigst einen Exportnachweis, i.d.R. ist das dein Paketschein, der dokumentiert, dass du Ware an Empfänger X an dem Datum in ein Drittland verschickt hast. Paketscheindoppel und/oder Rechnungen des Paketdienstes deswegen sorgfältig - am besten zusammen mit der Rechnung - satte 10 Jahre lang archivieren.
    Ich hänge mich einfach mal an diese Frage ran, dann muss ich kein neues Thema dazu aufmachen.
    Erstmal hallo und vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten.

    Weiß jemand, wie das aussieht mit "Waren" die nicht per Post verschickt werden?

    Erklärung dazu: Ich bin freiberufliche Übersetzerin und Dolmetscherin und "verkaufe" meine Leistungen auch ins Ausland, auch in Drittländer wie z.B. China.

    Ist auch hier ein Exportnachweis von Nöten?
    Und, jetzt kommt die zweite Frage: Benötige ich für diese Dienstleistung evt. auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, wenn ich nicht nur in Drittländer, sondern auch in EU Staaten leiste?

    Ich vermute zwar vom heutigen Standpunkt (Gründungsmonat), dass ich keine 12500 Euro zusammenbekommen werde aber die Ust.ID.Nr kostet mich ja nichts und wenn ich dann doch drüber läge, müsste ich nichts im Nachhinein beantragen.

    (sorry, ich weiß schon, Erwerbsschwelle ist bereits ein Reizwort^^)

  7. #7
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    moin auch

    nett, dass du dich an diesen Thread "ranhängst", passt aber trotzdem nicht ganz

    steuerrechtlich gibt es teils gravierende Unterschiede zwischen Warenverkauf und dem "Verkauf" von Dienstleistungen, wie es deine Übersetzungen z.B. sind

    das Thema Dienstleistungen und USt. hatten wir hier aber auch schon öfter, z.B. hier

  8. #8
    TP-Newbie Matschbirne macht alles soweit korrekt
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    Ah, super, vielen Dank

    ich habe mich zwar schon ziemlich umgesehen hier aber wie man an meinem Nick erkennt, bin ich im Moment völlig erschlagen von dem Zeug, was ich momentan alles zu lesen habe, daher seht es mir bitte nach

  9. #9
    TP-Supporter Deacon Frost macht alles soweit korrekt Avatar von Deacon Frost
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    und ich haenge mich auch hier mit dran

    Verkauf an Drittlaender...

    Ich sehe hin und wieder in Staedten, dass man steuerfrei einkaufen kann. d.h. ich kaufe dort ein, bekomme ein Formular, mit diesem Formular kann ich im Flughafen beim Zoll die Steuer wieder erstatten lassen. Soweit so gut.

    Nun wuerde ich gerne etwas bei ebay kaufen, von einem Haendler. Ich bin derzeit in Deutschland und wuerde das Teil gerne an die Adresse meiner Eltern liefern lassen und danach bei meiner "Heimreise" ausfuehren. Geht sowas, wenn ja, wie geht sowas?

    Auch wenn es nicht ebay ist und ich z.B. ein Radio kaufen mitnehmen moechte....wie bekomme ich da die MwSt wieder, wenn das Geschaeft das so nicht ausschreibt oder unterstuetzt?

  10. #10
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    moin auch,

    prinzipiell musst du das mit dem Händler klären.

    Vor Ort in D (egal ob bei ebay oder im Einzelhandel) musst du erst mal MWSt. zahlen. Bei deiner Ausreise in ein Drittland kannst du dir den Export vom Zoll bescheinigen lassen, diesen Beleg dann im Original an den Händler in D zurückschicken.
    Der erstellt eine MWSt.-Gutschrift und erstattet sie dir per Überweisung/Scheck

    Ob der Händler das macht, musst du mit ihm klären, gerade im Low-Price-Bereich werden die wenigsten das Verfahren überhaupt kennen, bzw. einfach auch keine Lust auf diesen Aufwand haben.

    Juweliere, Pelzhändler o.ä. sind hingegen recht wahrscheinlich mit dem Procedere vertraut, weil bei hohen Preisen und entsprechend hohem MWSt.-Anteil viel öfter von den Kunden dieser Anspruch gestellt wird.

    In Grenznähe zur Schweiz dürfte auch nahezu jeder Händler im Bilde sein, im Ruhrpott eher seltener

  11. #11
    TP-Newbie goja macht alles soweit korrekt
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    das ist ebenfalls genau mein Thema

    Hallo in die Runde,

    die Antworten die ich hier gelesen habe helfen schon sehr weiter.

    Ich wollte nur mal eben gegenchecken ob ich das auch richtig verstanden habe.

    Ich verkaufe/versende Waren in Drittländer. Ziehe aus dem Einkauf die Vorsteuer. Melde beim Zoll an und versende. Die Rechnung stelle ich ohne USt. Der Verkaufserlös wird bei mir durch die ESt versteuert. Ist das soweit korrekt?

    Umgekehrter Fall. Ich beziehe Ware aus Drittländern. Ich zahle Auslandsumsatzsteuer (Differenz aus unseren 19% minus die im Drittland gültige Ust.). Diese hole ich mir aber durch die Vst. wieder. Ich verkaufe die Ware mit MwSt. und führe USt. ab. Der Verkaufserlös wir wieder durch meine ESt. versteuert. Ist das korrekt?

    Vielen Dank!
    vg janek

  12. #12
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    Lieferungen aus Drittländern bekommst du netto. Somit ist da keine Vorsteuer zu ziehen. Grundsätzlich kannst du erstmal nur deutsche USt. "ziehen" und auch nur die die auf den Rechnungen entsprechend ausgewiesen wurde.
    Einkünfte aus Gewerbe sind in der Steuererklärung entsprechend anzugeben (für die Gewinnermittlung muss minimum eine EÜR erstellt werden) und dein Gesamteinkommen wird versteuert.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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