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Thema: Abschreibung unbew. Wirtschaftsgut

  1. #1
    TP-Junior ajnat_iramlov macht alles soweit korrekt
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    Abschreibung unbew. Wirtschaftsgut

    Hallo,

    noch eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen:
    haben in unserem Keller ein Hälterungsbecken gemauert, mit Teichfolie ausgelegt und die ganze Verrohrung installiert. In diesem Becken sind jetzt die Verkaufsfische.

    Die Teichfolie wollte ich unter GWG laufen lassen, da meiner Meinung nach alle Eigenschaften dafür gegeben sind.


    Aber das Becken bzw. das verwendete Baumaterial? So wie ich es verstanden habe, muss das als unbewegliches Wirtschaftsgut/Anlagevermögen abgeschrieben werden. Aber erstens finde ich nicht wie lange und außerdem haben die Steine und Rohre keine 400 Euro gekostet.
    Habe ich da Alternativen?

    Gruß und Danke
    Tanja

  2. #2
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    in meinen Augen ist das eine Betriebsvorrichtung, die zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören und dementsprechend linear abgeschrieben werden, vgl. R 7.1 Abs. 3 EStR
    http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=915796

    Was zu den Herstellungskosten zählt wird in R 6.3 EStR beschrieben
    http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=915774

    Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist zu schätzen

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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