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Thema: Städtischer Parkschein und Umsatzsteuer

  1. #1
    TP-Senior Jan Weichold macht alles soweit korrekt
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    Städtischer Parkschein und Umsatzsteuer

    Hallo, wenn ich in der Stadt ordungsgemäß parken und einen Parkschein am Automaten erwerbe, ist in dem eine Umsatzsteuer enthalten oder nicht?

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    nee, Stadtverwaltungen "arbeiten" umsatzsteuerfrei

    Ausnahmen ggf., falls von irgendwelchen "Eigenbetrieben" der Stadt die Parkraumbewirtrtschaftung durchgeführt wird, sollte dann aber auf dem Parkschein auch draufstehen

  3. #3
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    Zitat Zitat von Jan Weichold Beitrag anzeigen
    Hallo, wenn ich in der Stadt ordungsgemäß parken und einen Parkschein am Automaten erwerbe, ist in dem eine Umsatzsteuer enthalten oder nicht?
    Wenn der Parkschein von einer Behörde stammt (gebührenpflichtiges Parken auf öffentlichen Flächen), handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Gebühr, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

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