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Thema: Frage zur Buchführung

  1. #1
    TP-Junior iris1974 macht alles soweit korrekt
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    Frage zur Buchführung

    Hallo,

    ich habe ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet. Jetzt habe ich eine Frage zu folgenden Anschaffungen:

    Sackkarre
    Klappboxen alles im Einzelpreis unter 150 EUR.

    Muss ich das wenn es insgesamt 150 eur ergibt trotzdem einzelnd bei den GWGs eintragen oder sind das "Waren, Rohstoffe oder Hilfsstoffe".

    Und dann noch was, ich zahle jede Woche Raummiete. Muss diese als "Leistung" eingetragen werden?


    Und dann noch was, ich bin Ernährungsberaterin und mache z.B. auch mal etwas für die Gruppe (zur Verkaufsförderung der Kochbücher), die Lebensmittel die ich dafür benötige, zählen die als Bewirtungskosten und können nur zu 40% abgesetzt werden oder auch als Waren?

    Danke schon mal im voraus
    Liebe Grüße Iris

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von iris1974 Beitrag anzeigen
    Sackkarre
    Klappboxen alles im Einzelpreis unter 150 EUR.
    Hi, also als "Waren, Rohstoffe oder Hilfsstoffe" werden solche Wirtschaftsgüter verbucht, die von Dir verarbeitet oder weiterverkauft werden.

    Ich würde die Klappboxen sowie die Sackkarre als Betriebsbedarf verbuchen, wenn du diese nicht weiterverkaufts.

    Zitat Zitat von iris1974 Beitrag anzeigen
    Und dann noch was, ich zahle jede Woche Raummiete. Muss diese als "Leistung" eingetragen werden?
    Die Miete wird unter "Mietaufwand" verbucht.

    Zitat Zitat von iris1974 Beitrag anzeigen
    Und dann noch was, ich bin Ernährungsberaterin und mache z.B. auch mal etwas für die Gruppe (zur Verkaufsförderung der Kochbücher), die Lebensmittel die ich dafür benötige, zählen die als Bewirtungskosten und können nur zu 40% abgesetzt werden oder auch als Waren?
    Du Bewirtest die Leute aus deiner Gruppe, oder? Dann sind das Bewirtungsaufwendungen. Diese sind zu 70% abzugsfähig.

    Gruß,
    Matthias

    Danke schon mal im voraus
    Liebe Grüße Iris[/QUOTE]
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Junior iris1974 macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    ja das klingt logisch nur irgendwie finde ich diese Begründungen nicht in der EÜR

    Oder?

    Folgendes steht zur verfügung:

    Waren, Rohstoffe oder Hilfsstoffe
    Leistungen
    Gehälter, Löhne und Versich.beiträge für Arbeitnehmer
    Bewirtungskosten
    Porto, Telefon, Büromaterial
    Fortbildung, Fachliteratur
    Fahrtkosten
    Reisekosten
    Abschreibung Geringwertige Wirtschaftsgüter, gek. 2008
    Abschreibung (AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter)


    Liebe Grüße Iris

  4. #4
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    Du Bewirtest die Leute aus deiner Gruppe, oder? Dann sind das Bewirtungsaufwendungen. Diese sind zu 70% abzugsfähig.
    buch das in voller Höhe über Werbeaufwendungen, da die Bewirtung in den eigenen 4 Wänden nicht nach der Gesetzesnorm gefördert wird, die MaWeSol mit den 70 % ansprach. Außerdem hätte man zusätzlich noch gewisse Aufzeichnungspflichten beachten müssen

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Junior iris1974 macht alles soweit korrekt
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    Also die Bewirtung findet nicht in meinen privat Räumen sondern in den angemieteten Schulungsräumen statt.

    Weitere Frage, ich hab ja mein Gewerbe in 2008 angemeldet, hatte aber Ende 2007 schon Ausgaben (eigene Schulung usw.) aber keine Einnahmen, trage ich dann in dem Formular GSE den gesamten "Verlust" also eine negative Zahl ein?

    Und die EÜR kann ich dann "Formlos" dazu legen brauche also diese EÜR in Elster nicht zu nutzen?

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Ich würde dann dazu tendieren, wie schon geschrieben, 70% der Bewirtungsaufwendungen als Aufwand zu verbuchen, weil nicht in den eigenen vier Wänden...

    Die Aufwendungen in 2007 würde ich auf einem Zettel erläutern und direkt in die Anlage GSE eintragen. Vielleicht noch einen Hinweis dabei, dass es sich um vorweggenommene Betriebsausgaben handelt, damit keine Fragen aufkommen.

    Gruß,
    Matthias
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  7. #7
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ist das nun wirkliche Bewirtung oder eher "Vorführung oder Erklärung, Kostproben" zur Ernährungsberatung?

    Ach und.... wenn die EÜR keine passenden Konten hergibt, dann leg doch selber welche an. Sollte man aber nicht unbedingt machen, wenn man das Formular EÜR vom FA nutzen muss.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Junior iris1974 macht alles soweit korrekt
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    Also eher "Vorführung oder Erklärung, Kostproben". Okay, ich mache die EÜR dann "formlos" und schreibe Miete da rein.

    Dankeschön!

  9. #9
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ach und.... wenn die EÜR keine passenden Konten hergibt, dann leg doch selber welche an. Sollte man aber nicht unbedingt machen, wenn man das Formular EÜR vom FA nutzen muss.
    Kann man schon machen. Man muß nur darauf achten, das das jeweilig neu angelegte Konto auch irgendwo in der EÜR auftaucht und einem entsprechenden Posten zugewiesen wurde.
    Dann klappt es auch mit diesem bescheuerten EÜR Formular
    Wer hat sich eigentlich dieses Formular ausgedacht bzw. was nimmt der an Substanzen zu sich?

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