Hallo,
jetzt ist doch noch nicht mal der März vorbei, also erst ab 1. April das erste Vierteljahr machen.
Die Einnahmen liegen ja fest! Alles was bis 31.3. als Geldeingang war, gehört in die Einnahmen + USt. Das gleiche bei den Ausgaben, aber da kann man natürlich auch erstmal grob überschlagen, wenn man nicht gleich eine richtige EDV-Buchhaltung macht. Aber aufpassen: nicht zu Ungunsten des FA`s schätzen. Mit dem Jahresabschluss wird dann eine Jahres-USt-Erklärung gemacht, in der dann alles richtig sein muss!
E.


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