Ja, auch diese 27 Cent müssen mit Umsatsteuer belegt werden und gelten natürlich als Betriebseinnahme.
Hallo,
ich bin selbstständig im Kurierdienst tätig.
Ich habe einen Kunden der mir die Fahrten mit einer bestimmten Benzinkostenpauschale pro gefahren km bezahlt (0,27 Eur/km)
Wie schreibe ich dies nun auf meine Rechnung, muß auf die Fahrtkostenpauschale noch die 19% Umsatztsteuer hinzugerechnet werden oder nicht?
Wie schreibe ich das dann noch in die EüR, wird dieser Posten als Betriebseinnahme gewertet?
Gruß
Ja, auch diese 27 Cent müssen mit Umsatsteuer belegt werden und gelten natürlich als Betriebseinnahme.
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