das ändert nichts daran, dass du USt darauf zu zahlen hast in Deutschland wenn du die Gegenstände für den nichtunternehmerischen Bereich verwendest, § 13b Abs. 2 Satz 3 UStGNun habe ich mir gedacht ich nehme die Ebay-Posten aus meiner Steuersoftware wieder raus und bezahle die privat . Weil theoretisch meine Vorsteuer-Anmeldungen rein formal falsch gewesen sind auch wenn ich keine Zahllast hatte. Was meint Ihr ist das der beste Weg?


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