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Thema: ZOLLEU und EUsT aus China ( Umsatzsteuervoranmeldung ) Hilfe

  1. #1
    TP-Junior pbac85 kann nur besser werden
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    ZOLLEU und EUsT aus China ( Umsatzsteuervoranmeldung ) Hilfe

    Hallo,
    habe eine Frage. Ich habe Waren aus CHina bazogen im Wert von knapp 3000 Euro.

    Jetzt werden mir:
    ZOLLEU Buchungsschlüssel A0000 145 Euro berechnet zu einem Abgeben satz von 5 %.
    Und die ganz normales EUsT zu 19 % von 580 Euro die ich mir über die Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt wieder holen kann.

    Meine Frage ist, kann ich mir die 145 Euro ZOLLEU wieder holen oder sind die quasi futsch.

    Eine Antwort bis zum 10.04 wäre Super wegen der Voranmeldung .

    Danke euch schonmal.
    Viele Grüße
    Pascal

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Die Zollabgaben sind Betriebsausgaben welche du bei der Gewinnermittlung geltend machen kannst.

    Die EUSt kannst du Dir im Rahmen der UStVa wiederholen.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Junior pbac85 kann nur besser werden
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    Vielen Dank der schnellen Antwort,
    heißt ich kann Sie am ende des Jahres einfach in die Bilanz oder Gewinn überschussrechnung als ausgeben nehmen.

    1000 Dank der schnellen Antwort .

    Vg und einen schönen Abend !
    Pascal

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    In der Bilanz nicht, entweder in der Einnahmeüberschussrechnung oder in der Gewinnermittlung.

    LG,
    Matthias
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  5. #5
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    Der Zoll erhöht einfach den Einkaufspreis/ Warenwert ...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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