Ich würde an deiner Stelle die Ist-Versteuerung durchführen. Das erspart dir einige Kopfschmerzen. Du hast keinen Antrag gestellt? Na und? Du verkürzt keine Steuern, wenn du die Ist-Methode anwendest. Welchen Rechtsfolgen setzt du dich aus? Keinen. Objektiv sehe ich ohnehin keinen Grund, die Zustimmung zur Ist-Versteuerung zu verweigern.

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